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Verkehrslärm 31. Oktober 2019

„Ich fordere generelle Grenzwerte – nicht nur beim Neubau“

Eine Untersuchung des SWR ergab, dass es vielerorts in Baden-Württemberg zu laut ist. Am Ende der Aktion unter dem Namen „zulaut“ befragte der TV-Sender Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.

Copyright Vermerk: Sebastian Berger CREDIT: Sebastian Berger - Affalterbacher Str. 32 - 71686 Remseck - Germany - mobile +49 174 2437129 - mail@sebastian-berger.de - www.sebastian-berger.de
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Dieser fordert seit langem generelle Grenzwerte für Lärm an Verkehrswegen, nicht nur beim Neubau, und erläuterte auch, warum sich dies nicht durchsetzen lässt.

<sub>Wir wissen: Es ist zu laut</sub>

Winfried Hermann wies darauf hin, dass die Messungen während der Aktion sehr plausibel, wenn auch nicht wissenschaftlich, waren, sie sich aber mit den Erkenntnissen des Ministeriums decken. Demnach ist es an sehr vielen Orten, vor allen Dingen an den Straßen und auch an Schienenwegen, deutlich zu laut. Und zwar so laut, dass es auch schädigend und gesundheitsgefährdend ist.

Hermann erläuterte, dass der Handlungsspielraum auf Landesebene sehr begrenzt ist, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes und auch der Europäischen Union völlig unzulänglich sind. „Sie müssen sich mal im Klaren darüber sein, dass es zum Beispiel an Straßen nur Grenzwerte gibt, wenn die Straße neu gebaut wird. Insofern sind die allermeisten Menschen ungeschützt, weil keine Regeln da sind.“ Hermann schlägt deshalb vor, generelle Lärmgrenzwerte einzuführen. So wie auch bei den Grenzwerte für Autoabgase.

<sub>Die Forderung</sub>

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Winfried Herman befasst sich schon fast seit 20 Jahren immer wieder mit Verkehrslärm – und die Menschen leiden zunehmend unter Lärm, vor allem unter Verkehrslärm – und es tut sich politisch fast nichts. „Das liegt daran, dass es sehr schwierig ist das zu regeln. Wenn Sie zum Beispiel die Regeln für Motorräder verschärfen wollen, finden Sie vielleicht in Deutschland Zustimmung, aber schon nicht mehr in Osteuropa oder Russland. Und das sind oft einheitliche, internationale Regeln.“ Andererseits ist die Einführung von Grenzwerten, etwa an Bestandsstraßen, in der Umsetzung sehr teuer. Und man scheut natürlich die teuren Investitionen in den Lärmschutz.

Derzeit besteht Handlungsbedarf, wenn der Lärm tagsüber 70 dB(A) übersteigt. Nachts liegt der Grenzwert bei über 60 dB(A). Schon länger gibt es die Forderung, beide Grenzwerte um 5 dB(A) zu senken, was derzeit wieder sowohl in der Verkehrsministerkonferenz als auch der Umweltministerkonferenz thematisiert wird. „Wir stellen immer wieder fest, die meisten Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern kennen das Problem, wissen, dass was zu tun ist. Sie sind im Prinzip dafür, aber wenn es konkret wird, dann eher dagegen. Dann kann man nicht so viel Geld in den Aus- und Neubau stecken, dann muss man mehr in Lärmschutz stecken. Und das wollen nicht alle.“

Das Land Baden-Württemberg beschäftigt in dieser Wahlperiode einen Lärmschutzbeauftragen und in der letzten Periode gab es eine Staatssekretärin mit dem Schwerpunkt Lärmschutz. Aus den Erfahrungen aus der letzten Periode resultierte die Absenkung des Lärmgrenzwertes bei der Lärmsanierung von Landesstraßen. Deswegen können „im Ländle“ früher Lärmsanierungsmaßnahmen ergriffen werden, als etwa beim Bund.

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