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Archiv 27. Juni 2017

Infrastruktur wird Aufgabe für alle

„Mobilität ist eine entscheidende Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Nordrhein-Westfalen.“ So steht es im Koalitionsvertrag, der gestern unterschrieben wurde. NRW soll u.a. zum Bundesland mit den schnellsten Planungs- und Genehmigungsverfahren werden und jedes Jahr 200 Mio. Euro für die Landesstraßen zur Verfügung haben.

Fr die Unterzeichnung hatten CDU und FDP einen Tisch auf eine ausgedrrte Wiese am Rheinufer gegenber vom Landtag gestellt
Fr die Unterzeichnung hatten CDU und FDP einen Tisch auf eine ausgedrrte Wiese am Rheinufer gegenber vom Landtag gestellt

Damit die Wirtschaft im internationalen Standortwettbewerb bestehen kann, braucht sie eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur. Erhalt, Modernisierung und bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen daher zu einem Schwerpunkt der Landespolitik werden, dem sich alle Ressorts der Landesregierung verpflichtet fühlen. Die Bedeutung einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur für den Wohlstand des Landes soll verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um die Akzeptanz von Verkehrs- und Bauprojekten vor Ort zu erhöhen und die Planungsprozesse zu beschleunigen.

Um jederzeit sämtliche zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Fernstraßenbau abrufen zu können und mittelfristig eine ausreichende Reserve an baureifen Projekten zu schaffen, sollen die Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau verstärkt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass mehr externe Vergaben möglich werden.

„Bis Ende 2017 werden wir einen Masterplan zur Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 erarbeiten und in den nächsten zwölf Monaten mindestens zwölf Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßenprojekte fertigstellen.“ Gegenüber dem Bund will man sich dafür einsetzen, dass die Planungskosten des Landes für Bundesfernstraßenprojekte vorab und vollständig übernommen werden.

„Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Bundesland mit den schnellsten Planungs- und Genehmigungsverfahren machen. Dazu werden wir alle Möglichkeiten nutzen, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken. Zum Vorbild nehmen wir uns die deutlich schnelleren Verfahren in den Niederlanden.“ Dieser Passus zielt vor allem auf die Ersatzbauwerke von Brücken am gleichen Standort. Außerdem soll geprüft werden, die Zuständigkeit in einer Genehmigungsbehörde zu bündeln. Für Planfeststellungsverfahren soll ein Controlling mit festen und transparent gemachten Zielvereinbarungen zwischen Verkehrsministerium und Planungsstelle etabliert werden. Das zeitraubende Zusammenwirken mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen soll optimiert werden. Verfahrensbeschleunigungen sollen auch dadurch erzielt werden, dass Umweltgutachten nicht nur fünf Jahre, sondern für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gültig sind.

Um den weiteren Substanzverzehr im Landesstraßennetz zu stoppen sollen die Erhaltungsinvestitionen auf das bedarfsgerechte Niveau von 200 Mio. Euro pro Jahr angehoben werden. Zugleich sollen die Investitionsmittel für Neu-und Ausbaumaßnahmen im Landesstraßennetz erhöht werden und – wo notwendig –auch Straßenbauvorhaben, die bisher nicht geplant wurden, in die Realisierung geben.

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Bei der Einführung der Bundesfernstraßengesellschaft wird auf mindestens einer Tochtergesellschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bestanden. Des Weiteren sollen auf Autobahnbaustellen die 6-Tage-Woche zur Regel und ein Bonussystem sowie eine Stabsstelle für die Verkehrs-und Baustellenkoordination installiert werden. Konventionelle Realisierung von Verkehrsprojekten werden in geeigneten Fällen durch mittelstandsfreundliche ÖPP-Modelle ergänzt. Den Ausbau der A 1 zwischen Lotte/Osnabrück und Münster sowie der A 57 zwischen Köln/Nord und Moers werden wie ursprünglich vom Bund geplant als ÖPP-Projekte priorisiert.

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