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A 94

Klage gegen A 94 zurückgenommen

An der A 94 kann nun auch der Bau des Teilstücks zwischen Kirchham und Pocking beginnen. Die letzte verbliebene Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde jetzt außergerichtlich geklärt und zurückgenommen.

Damit besteht nun auch für den 12,5 km langen Abschnitt, der bei Pocking an die A 3 anschließt, unanfechtbares Baurecht. Die Hauptbauarbeiten sollen dort Anfang 2021 beginnen.

Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ist zufrieden, dass es mit dem Bau weitergehen kann: „Die A 94 ist für den Lebens- und Wirtschaftsraum Südostbayern von herausragender Bedeutung. Deshalb ist es gut, dass jetzt auch für den Abschnitt zwischen Kirchham und Pocking alle rechtlichen Fragen geklärt sind. Unsere Staatsbauverwaltung wird nun alles dafür tun, die Bauarbeiten zügig und für die Anwohner so verträglich wie nur möglich weiterzuführen. Derzeit ist vorgesehen, den Abschnitt im Jahr 2025 dem Verkehr zu übergeben.“

Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer begrüßt die Einigung: „Die A 94 ist das wichtigste Autobahnneubauprojekt im Freistaat Bayern mit großer überregionaler Bedeutung. Wir brauchen eine leistungsfähige Ost-West-Achse – zwischen München, Chemiedreieck, A 3, Passau und Österreich.“

Mit dem 4streifigen Neubau der A 94 entsteht eine neue und leistungsfähige Anbindung des südostbayerischen und osteuropäischen Wirtschafts­raums an die Metropolregion München. Gleichzeitig entlastet die Autobahn die hochbelastete B 12, auf der zu Spitzenzeiten täglich 23.000 Fahrzeuge unterwegs waren. Der Abschnitt der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein konnte im Herbst 2019 bereits für den Verkehr freigegeben werden. Somit fehlen derzeit noch 46 km bis zur Gesamtfertigstellung der 150 km langen Strecke.

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