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vero 7. Oktober 2019

Kommunales Gutachten gegen Kiesabbau ist fehlerhaft

Der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) hat ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) beauftragt und die Ergebnisse am 5. September im Rahmen einer Landespressekonferenz vorgestellt.

Erstellt wurde das Gutachten von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Universität Würzburg. Anlass war ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment, das die Rechtmäßigkeit der Bedarfsermittlung und damit auch die weitere Ausgestaltung des LEP anzweifelt. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Kreis Wesel sowie den Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn.

„Prof. Dr. Kment hat bei der Erstellung seines Gutachtens schlichtweg die aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt“, so Schwarz. „Erst am 19. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil festgestellt, dass die für den LEP erforderliche Bedarfsermittlung keinen Bedenken unterliegt“, führte er weiter aus. „Somit hätte in dem speziellen Fall für die Kommunen eine wohl angestrebte Klage kaum Aussicht auf Erfolg“, ergänzte vero-Präsident Christian Strunk.

Am 12. Juli 2019 hatte der Landtag NRW der Änderung des Landesentwicklungsplans zugestimmt. Die Versorgungszeiträume für die Gewinnung von Lockergesteinen werden von 20 auf 25 Jahre erhöht. Für Festgesteine gilt auch weiterhin ein Versorgungszeitraum von 35 Jahren. „Ein wichtiges Signal“, sagte Christian Strunk, „Damit wurde die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Planungssicherheit für Unternehmen erhöht.

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