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Erster KX019-4 LPG ausgeliefert 4. November 2021

Kompakter Kubota-Bagger mit Gasantrieb

Auf der bauma 2019 zeigte Kubota den ersten Prototyp. Nun wurden die ersten Maschinen vom Typ KX019-4 LPG mit Gasantrieb ausgeliefert.

Der KX019-4 LPG mit Gasantrieb ist jetzt erhältlich.
Der KX019-4 LPG mit Gasantrieb ist jetzt erhältlich.
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Auf der bauma 2019 zeigte Kubota den ersten Prototyp. Nun wurden die ersten Maschinen vom Typ KX019-4 LPG mit Gasantrieb ausgeliefert.

Nach Angaben des Herstellers ist das Modell KX019-4 LPG weltweit der erste, serienmäßig mit Flüssiggasantrieb angebotene Kompaktbagger. Die neue Modellvariante wird von einem Wassergekühlten Kubota-Dreizylinder-Gasmotor angetrieben. Er hat einen Hubraum von 962 cm³ und 14,5 kW bzw. 19,7 PS bei 2.200 U/min nach DIN ISO 14396. Der Gasmotor entspricht der aktuellen, europäischen Abgasnorm Stage V und ist mit einem Oxidationskatalysator in der Abgasanlage ausgestattet.

Gleiche Leistung wie beim Diesel

Die neue Abstimmung des Gasmotors mit dem Hydrauliksystem der Maschine gewährleistet die gleiche Maschinenleistung wie die bereits bekannte Version mit Dieselmotor. Die 1,8 t schwere Maschine mit Gasantrieb wird in der Schutzdachversion angeboten und ist serienmäßig mit einem verstellbaren Unterwagen von 990 mm bis 1.300 mm ausgestattet. Mit langem Löffelstiel beträgt die maximale Grabtiefe 2.580 mm. 

Der Gasantrieb ermöglicht eine hohe Maschinenflexibilität. Kunden setzen Minibagger immer mehr in bebauten Gebieten und komplexen Räumen, wie z.B. in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen und Wohngebieten ein, wo ein emissionsarmer und leiser Betrieb gefordert wird.

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Ein Flasche reicht für einen Tag

Eine 11,5 kg LPG-Gasflasche versorgt den Minibagger mit Flüssiggas als Treibstoff. Sie befindet sich auf der Rückseite der Maschine. Die Füllung einer Flasche hält, je nach Arbeitseinsatz, einen ganzen Tag. Der Gasflaschenwechsel ist aufgrund der Position bei Bedarf einfach durchzuführen.

Die Maschine darf in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen bei ausreichenden Lüftungsverhältnissen eingesetzt werden. Für den Nachweis des sicheren Betriebs ist der Maschinenbetreiber verantwortlich.

www.kubota-eu.com

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