Kooperation für Ausführungsplanung des Elbtunnels besiegelt
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz und sein niedersächsischer Amtskollege Dr. Bernd Althusmann haben eine Vereinbarung zur weiteren Bauvorbereitung des Elbtunnels zwischen Drochtersen und Glückstadt im Zuge der A 20 unterzeichnet.
Die Vereinbarung
Die Vereinbarung regelt neben der planerischen Arbeitsteilung für das Milliarden-Projekt auch die Kostenaufteilung. Schleswig-Holstein trägt 40 % der Planungskosten für den knapp sechs Kilometer langen Elbtunnel, Niedersachsen 60 %.
Die aktuelle Kooperation ist nur bis zum Jahresende 2020 gültig und knüpft an die Planungsvereinbarung beider Länder aus dem Jahr 2005 an. Bereits damals wurden für Planung, Entwurf und Planfeststellung des Elbquerungsabschnittes der A 20 die Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit und die Kostenverteilung zwischen den Ländern geregelt. Die Federführung und Projektsteuerung für den Elbtunnel wird – bis zur Übergabe des Projekts an die vom Bund gegründete Autobahn GmbH Anfang 2021 – wieder bei Schleswig-Holstein liegen, das vor einem Jahr die Deges mit dem Weiterbau der gesamten Autobahn auf schleswig-holsteinischem Gebiet beauftragt hatte.
Das Ziel
Auch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, nahm an dem Treffen teil. Ferlemann hatte die Vereinbarung initiiert. Die drei Verkehrspolitiker machten bei der Unterzeichnung deutlich, dass die Vereinbarung ein wichtiger Schritt ist, um die Zeit bis zur Schaffung vollziehbaren Baurechts in beiden Ländern sinnvoll zu nutzen.
Denn nun können die Bauvorbereitungen für den Elbtunnel beginnen. So werden weitere Planungen aufgestellt und die Bauausführungsunterlagen für die Realisierung des Elbtunnels vorbereitet. Dafür wird ein Zeitbedarf von etwa 2,5 Jahren einkalkuliert.
Die nächsten Schritte
Nach den Worten von Deges-Bereichsleiter Bernd Rothe wird es in den nächsten Jahren insbesondere im Tunnelabschnitt darum gehen, die technische Planung zu aktualisieren und die Vergabeunterlagen zu erstellen. Dazu gehört unter anderem auch ein Bodenmanagement, da insgesamt 3,7 Mio. Kubikmeter Sand für den Elbtunnel zu verbringen sind.
Die weiteren Planungen
Knapp drei Jahre nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Elbquerungs-Abschnitt der A 20 wird in Schleswig-Holstein derzeit ein sogenanntes Fehlerheilungsverfahren zu Fragen des Wasserrechts betrieben. Mit einem Planergänzungsbeschluss rechnet die Deges im zweiten Halbjahr 2020.
Voraussetzung für den Baustart am Tunnelprojekt sind allerdings rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für die direkt angrenzenden Streckenabschnitte. In Schleswig-Holstein soll für diesen Bereich – von der B 431 bis zur A 23 im Kreis Steinburg – das dritte Planänderungsverfahren gegen Jahresende eingeleitet werden.
In Niedersachsen soll der geplante A 20-Elbtunnel an das Autobahnkreuz Kehdingen anknüpfen. Dort erfolgt neben der Weiterführung der Küstenautobahn bis nach Westerstede auch die Anbindung an die A 26 in Richtung Hamburg bis zur A 7. Das für die planungsrechtliche Absicherung notwendige Planfeststellungsverfahren für das Kreuz Kehdingen wurde am 24. August 2017 eingeleitet und soll aus heutiger Sicht Anfang 2020 zum Abschluss gebracht werden.
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