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Leasen und versichern

Beim Abschluss des Leasingvertrags einer Baumaschine kann eine Maschinenbruchversicherung sinnvoll sein.

Wird die geleaste Maschine beschdigt, schtzt die Maschinenbruchversicherung vor wirtschaftlichem Schaden.

Beim Leasing einer Baumaschine ist sicherzustellen, dass sich die Maschine immer in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand befindet. Wie aber schützt sich ein Leasingnehmer vor unvorhersehbaren Schäden wie zum Beispiel Bedienungs-, Materialfehler oder Überspannung?
Gereon Schneider, Abteilungsleiter Versicherungen bei BNP Paribas Leasing Solutions, empfiehlt beim Abschluss des Leasingvertrags einer Baumaschine auch den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung, denn er sieht täglich viele Fälle, für die eine solche Versicherung von Vorteil gewesen wäre. „Oft wird vergessen, Wasser oder Schmiermittel nachzufüllen. Aber auch Unfälle oder Feuer, Hagel, Sturm und Hochwasser sind ebenso wie Diebstähle oder böswillige Beschädigungen durch Dritte viel häufiger als man sich das als Unternehmer wünscht“, erläutert Schneider. Tritt so ein Fall ein, geht es darum, möglichst schnell wieder einsatzfähig zu sein – denn jeder Ausfalltag kostet Geld. „Wir kümmern uns um eine schnelle und unbürokratische Abwicklung, damit im Fall eines Teilschadens die Maschine oder im Fall eines Totalschadens oder während der Reparatur auch eine Ersatzmaschine schnell wieder auf der Baustelle ihre Leistung erbringen kann“, so Schneider.

Durch Leasing liquide bleiben

Durch den immer schnelleren technologischen Wandel auf den Baustellen gewinnt Leasing als Finanzierungsalternative immer mehr an Bedeutung. Beim Leasing finanziert die Leasinggesellschaft das Objekt und bleibt dessen Eigentümer. Der Unternehmer erwirbt als Leasingnehmer gegen Zahlung monatlicher Raten ein Nutzungsrecht an der Maschine und profitiert dadurch wirtschaftlich in vielerlei Hinsicht. Da er kein Eigenkapital einsetzen muss, bleibt seine Liquidität erhalten und die Leasingraten sind als Betriebsausgaben mehr oder weniger synchron zum Umsatz, den die Maschine erwirtschaftet, steuerlich absetzbar sowie bilanzneutral.
Die Baumaschinenhändler kennen sich mittlerweile sehr gut mit flexiblen Leasingmodellen aus. Das kann zum Beispiel ein Full-Service Leasing sein, bei dem die Vorteile eines Leasingvertrags mit denen eines Wartungsvertrags kombiniert werden, oder auch eine flexible Ratengestaltung wie zum Beispiel Saisonraten.

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