Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen
Die Bundesregierung hat den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen am 11. Mai 2016 beschlossen. Die Nutzerfinanzierung tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft.
„Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vollziehen wir den Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir generieren zusätzliche rund 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Modernisierung unserer Straßen. Die Mauteinnahmen fließen direkt und dauerhaft in deren Erhalt und Ausbau“, erklärte Dobrindt.
Die Lkw-Maut soll zum 1. Juli 2018 auf alle Bundestraßen ausgeweitet werden. Das sind rund 40.000 zusätzliche mautpflichtige Kilometer. Der Betrieb der Lkw-Maut ab September 2018 wird europaweit ausgeschrieben.
Zurzeit wird die Lkw-Maut auf rund 13.000 km Bundesautobahnen und rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Bereits seit dem 1. Oktober 2015 gilt die Mautpflicht auch für Lkw zwischen 7,5 und 12 t zulässigem Gesamtgewicht.
Die Ausweitungen der Lkw-Maut sind Teil des von Minister Dobrindt initiierten Investitionshochlaufs. Dadurch werden die Investitionen in die Infrastruktur dauerhaft um rund 40 % auf circa 14 rd. Euro jährlich erhöht.
Passend zu diesem Artikel
Die Bundesregierung verlängert die Treuhand-Verwaltung für den russischen Anteil durch Rosneft an der PCK-Raffinerie Schwedt. Hintergrund ist ein möglicher Verkauf der Anteile.
Ende 2023 sind Mauterhöhungen in Kraft getreten. Die Bundesregierung sieht für 2024 weitere vor. Damit Unternehmen der Schüttgut- und Veredelungsindustrie keine starken Mehrbelastungen erfahren, bietet Praxis EDV eine Software zur Kostensenkung an.
2005 wurde in Deutschland eine Maut auf Autobahnen für Nutzfahrzeuge eingeführt. Deren Ziel „Straße finanziert Straße“ wird mit dem 1. Dezember 2023 ad adsurbum geführt.