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Mindestlöhne am Bau steigen ab 2018

Ab kommendem Jahr steigen die Mindestlöhne am Bau. Darauf haben sich die Tarifvertragsparteien verständigt. Die letzten Verhandlungen des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes und der IG BAU dauerten 14 Stunden.

Die Lhne am Bau steigen.

Das Ergebnis: Die Mindestlöhne 1 und 2 steigen in jeweils zwei Schritten folgendermaßen:

Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 4%.

Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7%.

Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7%.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.

„Der nach schwierigen Diskussionen gefundene Kompromiss trägt der guten Baukonjunktur Rechnung und stärkt zugleich die Attraktivität der Baubranche für Nachwuchskräfte und sichert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern“, erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführer der Arbeitgeber in der Nacht vom 18. Oktober in Frankfurt am Main.

Zudem wurde vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die u.a. Möglichkeiten prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann, erklärte Schmieg weiter.

Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt. Der Mindestlohn ist noch bis zum Ende des Jahres 2017 allgemeinverbindlich. Danach muss er erneut durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Für den Tarifvorschlag ist eine Erklärungsfrist bis zum 3. November 2017 vorgesehen.

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