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Planungsbechleunigung 24. Januar 2022

NRW legt 10-Punkte-Programm vor

Ziel des 10-Punkte-Programms ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Verkehrsinfrastruktur.

Insbesondere für Ersatzneubauten gesperrter Brücken muss die Planung schneller werden
Insbesondere für Ersatzneubauten gesperrter Brücken muss die Planung schneller werden
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„Der langjährige Investitionsstau zwingt uns, dass wir Planung, Genehmigung und Bau großer Infrastrukturprojekte vereinfachen und beschleunigen. Mit dem vorgelegten 10-Punkte-Programm können die Voraussetzungen geschaffen werden, viel schneller zu sein, als es bislang möglich war“, begründete NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes die Erstellung des Programms. Es sieht vor allem standardisierte und verbindliche Verfahren vor, die die Sanierung und den Ersatzneubau von Autobahnbrücken nachhaltig und systematisch beschleunigen.

1. Sonderfonds bei der Autobahn GmbH des Bundes Das Land Nordrhein-Westfalen macht sich dafür stark, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen 300-Millionen-Euro Sonderfonds „Sanierung Autobahnbrücken NRW“ für einen Planungsvorrat einrichtet.Somit wäre durch einen Planungsvorrat gewährleistet, dass Bauprojekte ohne Zeitverzug angegangen werden können, weil ein Bestand fertiger und genehmigter Planungen auf Vorrat angelegt wird. Das schafft auch Planungssicherheit für die Bauindustrie, so dass sich Investitionen in die Qualifizierung von Personal und technische Innovation verlässlich auszahlen.

2. Geschäftsbereich „NRW-Brücken“ bei der Autobahn GmbH des Bundes Als Transitland ist Nordrhein-Westfalen von der Belastung durch Schwerlastverkehr besonders betroffen. Um der extremen Beanspruchung der Infrastruktur Rechnung zu tragen, soll die Autobahn GmbH des Bundes einen eigenen Geschäftsbereich „NRW-Brücken“ einrichten. Sie soll sich ausschließlich auf Sanierung und Ersatzneubau von Autobahnbrücken in NRW konzentrieren. Das sorgt für volle Konzentration und Transparenz.

3. DEGES einbinden Die DEGES soll stärker in komplexe Bauvorhaben eingebunden werden, um das Expertenwissen in Deutschland bestmöglich zu nutzen. Neben der Kompetenz verfügt die DEGES über funktionierende Strukturen und kann sofort in Sanierungsprojekte mit komplexen funktionalen Ausschreibungen einsteigen.

4. Ersatzneubau ohne erneute Planfeststellung Gibt es für einen Autobahnabschnitt bereits einen gesetzlichen Planungsauftrag (Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan), sollen einzelne Bauwerke künftig ohne weitere Betrachtung entsprechend angepasst bzw. ausgebaut werden. Damit könnten schon jetzt reine Ersatzneubauten ohne erneute Planfeststellung errichtet werden.

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Denn sehr häufig geht mit der Sanierung/dem Neubau ein Ausbau der Infrastruktur einher. So ist im Falle der A 45 eine Erweiterung auf 6 Spuren gesetzlich beschlossen und teilweise schon im Bau. Der Ersatzbau zum Beispiel der Rahmede-Brücke darf dann ohne Planfeststellung ebenfalls auf 6 Spuren erweitert werden. So wird ohne formalen Aufwand der Endzustand der Straße berücksichtigt. Das erleichtert und beschleunigt die Planung erheblich. Die zusätzlichen Fahrtstreifen dürfen erst nach einer endgültigen Genehmigung des Ausbaus des gesamten Abschnitts, also nach abgeschlossener Planfeststellung, genutzt werden.

5. Digitalisierung von Planung, Genehmigung und Bau Das Building Information Modeling (BIM) muss bei allen Bauprojekten verbindlich als Standard eingesetzt werden. Ein standardisiertes Verfahren zur Planung im digitalen Modell soll verbindlich Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren beschleunigen. Konflikte zwischen unterschiedlichen Gewerken werden so entdeckt und können abgestellt werden. Die Digitalisierung und Vernetzung aller Planungen und der daran Beteiligten sorgt zudem für eine höhere Effizienz und geringere Fehlerquote.

6. Ersatzneubauten ohne erneute Umweltverträglichkeitsprüfung Bei Ersatzneubauten soll ausnahmslos auf eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)verzichtet werden. Also da für das ursprüngliche Bauwerk bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, gilt diese weiter, und das Bauwerk kann ohne weitere Untersuchung wiederhergestellt werden. Die Planungs- und Genehmigungszeit eines jeden Bauwerks verringert sich damit mindestens um 15 bis 18 Monate. Der Verzicht auf eine UVP wird auch auf temporäre Bauwerke ausgedehnt, die zur Erstellung des Ersatzbauwerks nötig sind (etwa Baustraßen). Die Straßenbauverwaltung könnte sich somit voll auf die technische Planung des Ersatzneubaus konzentrieren.

7. Funktionale Ausschreibungen und Mischlose nutzen Die gemeinsame Vergabe von Planung und Bauleistung sollen systematisch zur Beschleunigung von Bauprojekten eingesetzt werden, um die Effizienz zu erhöhen. Ist eine funktionale Ausschreibung nicht sinnvoll, werden bevorzugt Mischlosvergaben eingesetzt. Die Planungs- und Bauzeit ist ein wesentliches Wertungskriterium für die Auftragsvergabe. Wenn immer möglich, werden die Planungs- und Bauunternehmen früh über dialoggeprägte Vergabeverfahren einbezogen.

8. Bonus-Malus-Regelungen Flächendeckend sollen Bonus-Malus-Regelungen in Bauverträgen verbindlich eingeführt werden, um die Einhaltung/Unterschreitung der Bauzeit zu belohnen – und die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Bauzeit zu sanktionieren. Nebenangebote und Sondervorschläge mit beschleunigender Wirkung werden vermehrt zugelassen.

9. Vergabe vereinfachen Schon jetzt ist im Falle „äußerster Dringlichkeit“ ein vereinfachtes Vergabeverfahren – gegebenenfalls überwacht von einem Sonderbeauftragten – möglich. Für besonders kritische Bauvorhaben wird künftig ein solches Verfahren sorgfältig geprüft. Eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer Marktteilnehmer ist also nur dann erlaubt, wenn eine akute Gefahrensituation für Leib und Leben vorliegt und die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus nicht vorhersehbar war.

10. Qualifizierungsoffensive von Bauingenieuren und Technikern Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, der Bauindustrie und weiteren Akteuren eine Qualifizierungsoffensive initiieren. Die Beteiligten sollen eine Strategie für mehr duale (Master-)Studienplätze, Digitalisierungskompetenz, Fort- und Weiterbildung von Bauingenieuren und Technikern entwickeln.

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