Pakleppa kritisiert zu große ÖPP-Projekte
Grundsätzlich begrüßt der ZDB den Beschluss zur Bildung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Doch bleibt die Kritik an den ÖPP-Projekten. Hier eine Stellungnahme von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, zur Einigung der Regierungsfraktionen zur Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes.
„Wir begrüßen die wesentlichen Ergebnisse ausdrücklich. Dazu gehört, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von Dritten an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften grundgesetzlich ausgeschlossen wird. Auch die Verhinderung einer funktionalen Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch Teilnetz-ÖPP findet unsere Zustimmung.
Unser wesentlicher Kritikpunkt bleibt: Weiterhin sind ÖPP-Projekte mit einer Länge von bis zu 100 km erlaubt. Dieses lehnen wir weiter ab, weil derartige Projekte Volumina von einer und mehr Milliarden Euro bedeuten würden. Damit wird weiterhin der gesamte deutsche Baumittelstand vom Autobahnbau ausgeschlossen.
Wir schließen uns dem Bundesrechnungshof an und fordern neben einer Begrenzung auf 100 km, eine Einschränkung der Volumina von ÖPP-Projekten auf 500 Mio. Euro und zehn Jahre Laufzeit."
Passend zu diesem Artikel
Am 20. Oktober hat der Bundestag das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz beschlossen: Dies ist ein Schritt zur schnelleren Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten, betont Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Die Landesregierung von NRW will mit einer Sanierungsoffensive die Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zukunftssicher machen und vor allem die Sanierung und den Ersatzneubau in den Fokus rücken.
Die FGSV hat mit einer Ausgabe 2012/Fassung 2024 die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen" (RStO 12/24) herausgegeben und eine neue Beispielsammlung veröffentlicht.