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Baustellen

Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) hat das Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm eröffnet, an dem sich die A 100 und die A 115 kreuzen.

Der Umbau des Autobahndreiecks soll unter laufenden Verkehr stattfinden
Inhaltsverzeichnis

Seit der Übernahme des Projekts durch die Deges im Jahr 2018 wurden die Anwohnenden umfassend in die Planung eingebunden. Ein Meilenstein des Dialogs war die intensive Variantendiskussion im Jahr 2020, die zu einer neuen Vorzugsvariante für die Planung geführt hat. Diese von der Deges, dem Land Berlin, dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Anwohnenden gemeinsam erarbeitete Variante wurde am 28. Oktober 2021 allen Interessierten im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellt. Dabei wurden auch der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und die nun anstehenden Schritte der formellen Beteiligung erläutert.

Das Vorhaben

Das Autobahndreieck Funkturm am westlichen Berliner Stadtring im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verknüpft die A 100 und A 115. Das Autobahndreieck und seine Zulaufstrecken wurden größtenteils seit Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr frei gegeben. Sie sind demnach seit über 55 Jahren in Betrieb. Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären Sperrungen, Tages- und Wanderbaustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt.

Diese Instandhaltungsarbeiten reichen mittelfristig nicht mehr aus, um das Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Hinzu kommt: Das Autobahndreieck mit seinen Überführungsrampen und Brückenbauwerken war niemals auf die heutigen Verkehrsmengen ausgelegt. Ein Umbau ist deshalb dringend erforderlich, um den zentralen Verknüpfungspunkt im Berliner Fernstraßennetz langfristig zu sichern, das Autobahndreieck dem heutigen Stand der Technik anzupassen und seine Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Das Vorhaben umfasst insbesondere den Rückbau des vorhandenen Autobahndreiecks einschließlich aller Anschlussrampen an das nachgeordnete Stadtstraßennetz, den Abbruch von 25 Brückenbauwerken sowie zahlreicher Stützbauwerke und Lärmschutzwände, 25 Brückenneubauten, einschließlich Unterführung, 23 Stützwände, 7 Lärmschutzwände, den Neubau der Anschlussstelle Messedamm, den Umbau des vorhandenen Knotenpunktes Messedamm/Halenseestraßen Ost und West, den Umbau und die Anpassung von Stadtstraßen (Messedamm, Halenseestraße Ost und West, Cordesstraße) sowie aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen u.v.m.

Weitere Verfahrensschritte

Ab dem 16. Januar werden die Unterlagen auf der Internetseite des FBA bis zum 22. Februar 2023 ausgelegt. Daneben erfolgt die Auslegung vom 16.01.2023 bis einschließlich 15.02.2023 beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und im Amt Schenkenländchen sowie vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 in der Gemeinde Heidesee. Die Bekanntmachung und die Planunterlagen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UVPG stehen außerdem mit Beginn der Auslegung auf dem zentralen Internetportal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung (gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UVPG).

Die im Zuge der Auslegung eingehenden Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden vom FBA an die Deges zur Gegenäußerung übermittelt. Zudem ist derzeit auch ein Erörterungstermin vorgesehen. Nach rechtlicher Würdigung der Argumente beider Seiten kann das FBA die Deges zu Änderungen oder Ergänzung der Unterlagen oder auch der Planungen auffordern, dann wird eine Tektur angefertigt und erneut angehört. Wenn das FBA letztlich keine Hürden mehr sieht, kann das Baurecht durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden. Der Beschluss enthält u. a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Argumenten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.

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