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Verkehrspolitik

Planungsbeschleunigung kommt auch für Autobahnen

Der Koalitionsausschuss hat nach langen Verhandlungen auch Eckpunkte für die Beschleunigung von Vorhaben an Bundesfernstraßen beschlossen. Doch konkret sieht anders aus.

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sieht anders aus
Inhaltsverzeichnis

Die Spitzen von FDP, SPD, Grünen haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfassendes Modernisierungs- und Beschleunigungspaket geeinigt. Nach rund 30 Verhandlungsstunden ist ein 16seitiges „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung" entstanden. Damit soll Deutschland beim Ausbau von Straßen und Schienen sowie den erneuerbaren Energien schneller werden. Die Probleme der Mobilität auf Straße und Schiene sowie der Streit innerhalb der Koalition kann damit vermutlich nicht behoben werden.

Tipp: Das „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ können Sie unten herunterladen.

Beschleunigung von Genehmigungen

„Für Bundesfernstraßen ist im Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Verkehr u. a. vorgesehen, dass existierende marode Brücken deutlich schneller und einfacher saniert bzw. ersetzt werden können als bisher. Dabei kann für die Gestaltung der Ersatzbrücken auch die künftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt werden“, so der Text. Über das was und wie gibt es keine Aussagen. Es ist zu vermuten, dass marode Brücken nun einfacher und schneller - und zwar ohne neues Planfeststellungsverfahren - saniert werden können, selbst wenn sie eine zusätzliche Fahrspur erhalten.

Für eine „eng begrenzte Zahl“ von besonders wichtigen Projekten und Teilprojekten zur Engpassbeseitigung an Bundesfernstraßen soll das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben werden. Es existiert eine Liste der FDP mit an die 150 Maßnahmen, ob diese jedoch mit eng begrenzt gemeint ist, geht aus dem Beschluss zum Koalitionsausschuss nicht hervor. Lediglich, dass diese Vorhaben entweder der Kategorie „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (VB-E) oder der Kategorie „Laufende und fest disponierte Vorhaben-Engpassbeseitigung“ (FD-E) zugehören müssen. Die Festschreibung der Projekte „geschieht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land“. Da wird es wohl weitere Zankereien geben. Die meisten dieser Vorrangprojekte liegen nämlich nur im Großraum Rhein-Ruhr, im Raum München und in der Rhein-Main-Region, also in 3 von 16 Bundesländern.

Erneuerbare Energien entlang von Verkehrswegen

Bisher gilt ein absolutes Bauverbot für Hochbauten an Autobahnen und Bundesstraßen innerhalb einer bestimmten Entfernung. Grundsätzlich sollen zukünftig die Belange der erneuerbaren Energien an diesen Strecken überwiegen. An Bundesstraßen sollen mehr Windkraftanlagen errichtet werden können.

„Es soll kein Kilometer Autobahn mehr geplant werden, ohne die Möglichkeiten der Erzeugung erneuerbarer Energien auszuschöpfen. Bei Autobahnneubau wird für die Nutzung der Strecken zur Erzeugung erneuerbarer Energien gesorgt. Beim Autobahnausbau werden bereits bei der Planung die Voraussetzungen für eine eigenwirtschaftliche Nutzung der Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geschaffen. Für den Bestand werden die Voraussetzungen geschaffen, die Flächen entlang der Autobahnen grundsätzlich für erneuerbare Energieerzeugung zu nutzen.“ Soweit, so gut.

Es heißt aber auch: „Dennoch treten straßenrechtliche Belange nicht vollständig hinter diese zurück, sondern es ist bei der Einzelfallentscheidung über eine Ausnahmegenehmigung zu prüfen, ob gewichtige straßenrechtliche Belange entgegenstehen, die bei der Bemessung des erforderlichen Abstands zu beachten sind.“ Planungsbeschleunigung mit Einzelfallentscheidungen – das geht wohl nicht zusammen.

Veränderungen bei der Lkw-Maut

Bereits zum Jahreswechsel wird die Lkw-Maut verändert. Mit neuen CO2-Differnezierungen und einem Aufschlag von 200 Euro/t CO2. Emissionsfreie Lkw bleiben noch 2 Jahre befreit, danach muss ein Viertel des regulären Satzes gezahlt werden.

Ebenfalls bis zum Jahreswechsel soll umgesetzt sein, dass auch Nutzfahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht mit mehr al 3,5 t Maut zahlen – mit Ausnahme von Handwerksbetrieben.

Diese Mehreinnahmen sollen „ganz überwiegend für Investitionen“ für die Schieneninfrastruktur genutzt werden. Damit wird ein Versprechen gebrochen, das seinerzeit zur Einführung der Lkw-Maut führte. Getreu dem Motto „Straße finanziert Straße“ sollten die Einnahmen der Straßeninfrastruktur zugutekommen, um die Investitionshöhe vom schwankenden Bundeshaushalt zu entkoppeln und der Bauwirtschaft somit immer klare und langfristige Planungshorizonte aufzeigen zu können.

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Kostenfreier Download

Modernisierungspaket.pdf (211.18 KB)

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