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Archiv 18. Juli 2018

Planungsbeschleunigung kommt voran

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dem bundeskabinett den Entwurf fr ein Planungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dem bundeskabinett den Entwurf fr ein Planungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt

Das Bundesverkehrsministerium strebt an, dass die Rekordmittel, die für die Infrastruktur zur Verfügung stehen, schneller in konkrete Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen fließen sollen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen dazu einfacher, effizienter, transparenter und schneller werden. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz sollen Doppelprüfungen vermieden, Bürokratie abgebaut, Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung gestärkt und der Klageweg zügiger abgeschlossen werden.

Der Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz orientiert sich an der "Strategie Planungsbeschleunigung". Die hatte das Bundesverkehrsministerium bereits 2017 auf den Weg gebracht, weil in Deutschland die Genehmigung eines Bauvorhabens - auch im europäischen Vergleich - zu lange dauerte. Einiges ist seitdem geschehen, aber es bedarf weiterer Aktivitäten.

Die Landesverkehrsminister hatten bereits auf ihrer Konferenz im April Bedenken geäußert, ob die Verkürzung der Umweltprüfungsverfahren mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Von Verkehrspolitikern und Bauverbänden kritisiert wird bereits jetzt, dass die Vorgehensweise bei Ersatzneubauten, die heute noch ebenfalls lange Planungsprozesse durchlaufen müssen, im Entwurf überhaupt nicht berücksichtigt werden. Zumindest für den Brückenbau müsste der Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert werden. Umweltverbände monieren die Möglichkeit der vorbereitenden Maßnahmen vor Erlass der Planfeststellung, zu denen auch Rodungsarbeiten gehören, sowie die Einschränkung des Verbandsklagerechtes. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kritisiert, dass das Gesetz Projekte im öffentlichen Nahverkehr nicht berücksichtigt. Angesichts des Drucks in den Städten, die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten, ist dies unverständlich. Der Städte- und Gemeindebund fordert auch eine Planungsbeschleunigung für Investitionen in Kommunen.

Kernelemente des Entwurfes sind:
Effizientere Verfahren
Dazu gehört die vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen: In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden.
Bei Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern, kann künftig eine Plangenehmigung erteilt werden.
Außerdem soll die Beauftragung eines Projektmanagers zur Verfahrensbeschleunigung beitragen: Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.
Mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung
Dazu wird der der Vorhabenträger verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
Gerichtsverfahren zügig abschließen
Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von 10 Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.
Außerdem wird bei Schienenprojekten die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.
Doppelprüfungen vermeiden und Schnittstellen reduzieren
Bei Schienenvorhaben soll das Eisenbahn-Bundesamt, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen.
Außerdem soll die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.

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