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Interview mit Christine Buddenbohm

„Potenziale für die Kreislaufwirtschaft werden verschenkt“

Auf der einen Seite ein Monitoring-Bericht, der suggeriert, alles in Ordnung, auf der anderen Seite verzweifelte Bauunternehmen, die nicht wissen, wohin mit den ausgebauten mineralischen Abfällen und Bodenaushub. Wie steht es aktuell um das Wiederverwenden von Baustoffen?

Frau Buddenbohm, laut aktuellem Monitoring-Bericht „Mineralische Bauabfälle“ der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau werden rund 90% aller mineralischen Bauabfälle umweltverträglich verwertet. Ist also alles „in Butter“?

Buddenbohm: ZDB und BGRB sind ja neben anderen Träger der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau. Die Zahlen, die Sie zitieren, stammen aus dem Jahr 2016. Das liegt daran, dass uns die Statistik keine aktuelleren Zahlen liefert. Hinzu kommt, der Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau wird nur alle zwei Jahre veröffentlicht. Dennoch, verfolgen wir die Entwicklung der Quote über die letzten 15 Jahre, liegen wir mit 90% im Durchschnitt, von kleinen Schwankungen mal abgesehen. Wir haben also immer eine relativ hohe Verwertungsquote.

Also ist alles in Ordnung?

Buddenbohm: Nein, denn jetzt kommt das große Aber: 90% heißt Verwertungsquote und nicht Recyclingquote! Betrachtet man die Zahlen genauer, macht den überwiegenden Teil der mineralischen Bauabfälle mit ca. 125 Mio. t und 58,3% die Fraktion Boden und Steine, also Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter aus. Die Verwertung besteht mit 96,4 Mio. t hauptsächlich in der Verfüllung übertägiger Abgrabungen wie Tagebaue oder dem Einsatz im Deponiebau. Recycelt werden 11,3 Mio. t dieser Abfallfraktion, und rund 17,5 Mio. t werden durch Deponierung beseitigt.

Beim Straßenaufbruch sieht es hingegen besser aus. Hier wurde fast die gesamte Fraktion recycelt, nur 2,1% gingen zur Deponierung.

Beim Bauschutt, der mit 58,3 Mio. t ca. 27% der Masse an mineralischen Bauabfällen ausmacht, beträgt die Verwertungsquote 93,8%. Lässt man die Verfüllungen von Abgrabungen und den Einsatz im Deponiebau unberücksichtigt, verbleibt aber nur noch eine Recyclingquote von ca. 78%.

Da ist also vor dem Hintergrund einer höherwertigen Verwertung (upcycling) noch Potenzial drin.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang überhaupt „umweltverträglich“, und was geschieht mit den verbleibenden 10%?

Buddenbohm: Umweltverträglich heißt, die eben erwähnten Verwertungen von mineralischen Bauabfällen sind nur dann möglich, wenn die Anforderungen des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erfüllt sind. Dazu werden die Abfälle vor der Verwertung auf ihren möglichen Schadstoffgehalt hin untersucht. Für Bauschuttrecyclingmaterial müssen länderspezifisch festgelegte Grenzwerte z.B. für die Parameter Sulfat, Chlorid und PAK (Polycyclische chlorierte Kohlenwasserstoffe) eingehalten werden. Gleiches gilt für Bodenaushub, der zur Verfüllung eingesetzt werden soll.

Die verbleibenden 10% der nicht für eine Verwertung geeigneten mineralischen Bauabfälle werden auf einer geeigneten Deponie beseitigt.

Das derzeitige Problem besteht darin, dass es regional keine ausreichenden Deponiekapazitäten mehr gibt. Die größeren Transportentfernungen zu einer geeigneten Deponie, die gestiegenen Deponiegebühren und der zunehmende betriebliche Aufwand des Abfallmanagements haben die Entsorgungskosten explodieren lassen.

Viele Auftraggeber – gerade auch von der öffentlichen Hand – scheuen davor zurück, güteüberwachte recycelte Baustoffe verbauen zu lassen. Warum?

Buddenbohm: Das ist in der Tat ein Dilemma. Denn viele Bundesländer haben RC-Leitfäden erarbeitet, die helfen sollen, dass die öffentliche Hand bei recycelten Baustoffen eine Vorreiterrolle einnimmt. In der Praxis werden die Maßnahmen jedoch mehrheitlich von Architekten oder Ingenieurbüros ausgeschrieben, die leider viel zu wenig über die RC-Baustoffe wissen. Darüber hinaus haftet den Bau- und Abbruchabfällen immer noch der Makel des Abfalls an.

Auch der Bund trägt hier eine große Mitverantwortung. Der Gesetzgeber hat es bisher nicht geschafft, allen güteüberwachten Recyclingmaterialien konsequent den Status eines Produktes zu verschaffen, sondern sie sind immer noch Abfall.

Bei der neuen MantelV hat sich der ZDB vehement dafür eingesetzt, dass alle güteüberwachten Recyclingmaterialien den Produktstatus und damit einen ganz anderen Stellenwert bekommen. Vorgesehen ist in der neuen MantelV jedoch, dass nur für die höchste Qualitätsstufe der Klasse 1 der Produktstatus anerkannt wird.

Es gibt deutschlandweit viele anerkannte Zertifizierungssiegel, die die Qualität der Recycling-Baustoffe garantieren sollen. Zu viele?

Buddenbohm: Als Geschäftsführerin der BGRB e.V. liegen mir natürlich unsere RAL-Gütezeichen für Recycling-Gesteinskörnungen und die Aufbereitung von Böden oder Hausmüllverbrennungsschlacke besonders am Herzen. Produkte mit RAL-Gütezeichen genießen verdienterweise hohes Vertrauen. Das liegt u.a. an der Überwachung durch Fremd- und Eigenkontrollen.

Dies gilt aber auch für andere Zertifizierungssiegel, die die Qualität von RC-Baustoffen garantieren sollen.

Zu viele Anbieter von Zertifizierungssiegeln kann ich also nicht bestätigen, es gibt schließlich die Marktwirtschaft.

Mit Einführung der Mantelverordnung – voraussichtlich im kommenden Jahr – sollen die Rahmenbedingen für mineralische Recycling-Baustoffe bundesweit vereinheitlicht werden. Wo sehen Sie die Vorteile?

Buddenbohm: Ob die MantelV nach elf Jahren Bearbeitungszeit bzw. Reifezeit nun im nächsten Jahr kommt, steht noch nicht fest. Aus den politischen Gesprächen, die wir führen, bleibt die Einschätzung, dass die Länder zu bestimmten Punkten der Verordnung keine Einigung finden.

Setzen wir voraus, sie kommt, welche Vorteile würde das bringen?

Buddenbohm: Die Vorteile sehe ich in den einheitlichen Anforderungen etwa an alle Güte- und Qualitätszeichen. Das sorgt für eine direkte Vergleichbarkeit. Dazu kommt die Rechtssicherheit für die Abbruch- und Bauunternehmen, die momentan sehr verunsichert sind, ob die MantelV nun eingeführt wird oder nicht.

Und welche Nachteile verbergen sich in dem Kompromisspapier?

Buddenbohm: Die MantelV wird zu stark geprägt vom Grundwasserschutz zu Lasten des Ressourcenschutzes. Für das Eluat aus Recycling-Baustoffen – das sind die im Labor an einer Probe herauslösbaren Schadstoffe – gelten strengere Grenzwerte als für das Trinkwasser. Das heißt, der Grundwasserschutz steht deutlich über dem Ressourcenschutz. Die praktikable Seite der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung bleibt dabei auf der Strecke. Dadurch werden Potenziale für die Kreislaufwirtschaft unnötig verschenkt.

Der Umgang mit dem Bodenaushub bereitet den Tiefbau-Unternehmen besondere „Kopfschmerzen“. Aufgrund regional unterschiedlich eingestufter Bodenklassen kommt es da bereits zu teuren Massentransporten. Welche Lösungen sehen Sie hier?

Buddenbohm: Hier muss zunächst kurzfristig eine unter Bund und Ländern abgestimmte Deponiestrategie her. Die Kommunen, in deren Hand die Deponieplanung ja liegt, brauchen dringend gesetzgeberisch planungsbeschleuni- gende Maßnahmen einschließlich einer entsprechenden Unterstützung für den Deponieneubau.

Zudem muss konsequent die „Gleiches zu Gleichem-Regelung“ gelten. Das bedeutet, dass die Verfüllungen von Materialien am Herkunftsort oder in dessen räumlichem Umfeld leichter genehmigt werden, wenn vergleichbare Boden- und Grundwasserverhältnisse vorhanden sind. Denn eine zentrale Forderung der Bauwirtschaft ist, dass Bodenaushub von einer Baustelle unmittelbar oder in der näheren Umgebung wieder eingebaut werden darf..

Wer muss dieses Problem angehen?

Buddenbohm: Für eine Bund-Länder-Deponiestrategie und planungsbeschleunigende Regelungen muss der Bund vorlegen. Bei der sogenannte Umlagerungsklausel – „Gleiches zu Gleichem“ – können Initiativen des Bundes, z.B. die Förderungen zur kommunalen Gebietsausweisung, die entsprechenden Voraussetzungen für die bessere Nutzung in Ländern und Kommunen schaffen.

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