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Förderung 18. Januar 2021

Prämie für Nachrüstung von Fertigern

Die BG Bau hat die Nachrüstung von Absaugungen in ihren Prämienkatalog aufgenommen. Fertiger, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft wurden, können bezuschusst werden.

Funktionsweise einer Absauganlage
Funktionsweise einer Absauganlage
Inhaltsverzeichnis

Der Präventionsausschuss der BG Bau hat in seiner Sitzung im Oktober 2020 einer neuen Arbeitsschutzprämie zugestimmt. Seit Jahresende kann ein Zuschuss für die Nachrüstung von Fertigern mit einer Absaugeinrichtung beantragt werden.

Denn beim Einbau von Walzasphalt werden Dämpfe und Aerosole aus Bitumen freigesetzt. Um die Belastungen der Beschäftigten – insbesondere des Fertigerfahrers und der Bohlengänger – zu reduzieren, sind Absaugeinrichtungen am Fertiger zielführend. Die Hersteller der Maschinen bieten bei Neubeschaffungen werkseitig mit einer Absaugeinrichtung ausgestattete Asphaltfertiger am Markt an.

Daneben können in Abhängigkeit vom Hersteller und Maschinentyp auch ältere Fertiger im Bestand ab ca. Baujahr 2012/2013 mit einer Absaugeinrichtung für Dämpfe und Aerosole nachgerüstet werden. Die Hersteller bieten hierzu Nachrüstkits an. Die Anschaffung dieser Nachrüstkits wird von der BG Bau mit 50 % der Anschaffungskosten pro Maßnahme mit maximal 3.000 Euro gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Folgende Anforderungen sind Voraussetzung für die Förderung durch die BG Bau im Rahmen der Arbeitsschutzprämien:

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  • Kauf der Maschine nachweislich vor dem 1. Januar 2021,
  • Absaugsystem ist optionaler Bestandteil der Maschine,
  • Nachweis der Wirksamkeit des Absaugsystems (min. 80% nach NIOSH 97-105 / bzw. dem angepassten französischen Prüfverfahren),
  • Anzeige über Funktion/Wirksamkeit der Absaugeinrichtung,
  • keine Einschränkung gegen Anforderungen der Maschinenrichtlinie insbesondere bezüglich der Sichtverhältnisse und Lärmbelastung sowie

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