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Archiv 25. Januar 2018

Produktzertifikat des IVG hat sich bewährt

Die rasche Zunahme der Anwendung von Geokunststoffen in den verschiedenen Anwendungsbereichen des Erd- und Grundbaus in den vergangenen 40 Jahren hat zu einer starken Zunahme der Anbieter in diesem Bereich geführt. Da Qualitätsunterschiede bei vielen Produkten nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und die Auswirkungen minderer Qualität oft erst Jahre nach dem Einbau sichtbar werden, hat der Industrieverband Geokunststoffe e.V. (IVG) 2009 ein Produktzertifikat entwickelt und eingeführt.

Gtesiegel des Industrieverbands Geokunststoffe.
Gtesiegel des Industrieverbands Geokunststoffe.

Zunächst nur für die Produkte der damals 12 Mitglieder des Verbands entwickelt, nutzen inzwischen weitere 13 Hersteller und Lieferanten diesen Qualitätsnachweis für ihre Produkte. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 298 Zertifikate ausgestellt. Damit ist es zum Standard geworden. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der vom Hersteller in der CE-Leistungserklärung angegebenen Werte mit den Werten einer freiwilligen Fremdüberwachung.

Erstinspektion

Für die Zertifizierung des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle im Sinne der zu Grunde liegenden europäischen Norm (Anhang ZA) wird eine Erstinspektion ausgeführt. Diese Erstinspektion umfasst die Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle und die Probenahme aller Standardprodukte. Daran sind alle Eigenschaften zu prüfen, auf die der Hersteller in seiner Dokumentation zur werkseigenen Produktionskontrolle (CE-Leistungserklärung) für die entsprechenden Geokunststoffe Bezug nimmt und für die er Eigenschaftskennwerte angibt. Die Materialprüfung erfolgt in eigens dafür akkreditierten Prüflaboren.

Laufende Überwachung

Die laufende Überwachung wird halbjährlich durchgeführt. Die Anzahl der Überwachungen kann von halbjährlich auf 1 x pro Kalenderjahr reduziert werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen im Merkblatt M Geok E, Anhang Anlage A 1.2 (Ausgabe 2016). Der Umfang der Prüfungen sowie die zu prüfenden Eigenschaften sind in den entsprechenden Anwendungsnormen produktspezifisch festgelegt.

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Ergebnis

Nur Produkte, die diese freiwillige Überwachung durchlaufen und die Anforderungen erfüllen, erhalten am Ende das IVG-Produktzertifikat und dürfen das entsprechende Gütesiegel tragen.

Vorteil für den Geltungsbereich der „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E Stb 17 (erstmals ZTV E Stb 09): „Die Baustoffeingangsprüfung (Punkt 3) kann entfallen, wenn seitens des Herstellers/Lieferanten des zu liefernden Produktes eine der Baustoffeingangsprüfung gleichwertige Überwachung vorgelegt werden kann.“

Das Zertifikat wird als eine der Baustoffeingangsprüfung gleichwertige Überwachung anerkannt. Bei seiner Vorlage entfällt die Baustoffeingangsprüfung.

Fazit

Hersteller, deren Produkte einer freiwilligen Überwachung unterliegen, können diese Produkte mit einem Qualitätssiegel kennzeichnen und liefern zusammen mit der CE-Kennzeichnung ein IVG-Produktzertifikat. Dem Auftraggeber wird die Einhaltung der im Produktdatenblatt (CE-Begleitdokument) angegebenen Eigenschaften garantiert. Für den Auftragnehmer entfallen kostenintensive Nachweise für die Baustoffeingangsprüfung.

Alle aktuell gültigen Produktzertifikate und weitere ausführliche Informationen gibt es unter www.ivgeokunststoffe.de/ivg-produktzertifikate.

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