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Investitionsrahmenplan

Projektlisten für Bundesverkehrswege für 2019 bis 2023 veröffentlicht

Der neue Investitionsrahmenplan des Bundes (IRP) sieht im Zeitraum von 2019 bis 2023 Investitionen für Verkehrsprojekte in Höhe von 78,1 Mrd. Euro vor. Mit dem IRP werden die vom Deutschen Bundestag in den Ausbaugesetzen beschlossenen Infrastrukturvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 weiter konkretisiert.

Inhaltsverzeichnis

Er enthält für die Jahre 2019-2023 ausschließlich die Projekte mit einem fortgeschrittenen Planungsstand. Zentrale Grundlage zur Finanzierung der Fünfjahrespläne ist der zur Verfügung stehende Finanzrahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung.

  • Der IRP für den Zeitraum von 2019 bis 2023 sieht Investitionen vor:
  • 33,8 Mrd. Euro für die Bundesschienenwege,
  • 40,0 Mrd. Euro für die Bundesfernstraßen und
  • 4,3 Mrd. Euro für die Bundeswasserstraßen.

Mehr als 67 % davon sollen für Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden – das sind jährlich mehr als 8,2 Mrd. Euro. Für Aus- und Neubauvorhaben sieht der IRP Investitionsmittel in Höhe von 22,8 Mrd. Euro vor. Davon entfallen 8,6 Mrd. auf die Bundesschienenwege, 13,6 Mrd. auf die Bundesfernstraßen und 0,6 Mrd. Euro auf die Bundeswasserstraßen. Bei den Bundesfernstraßen sind es insgesamt 107 neue Vorhaben (10 in Baden-Württemberg; 14 in Bayern; 7 in Brandenburg; 24 in Hessen; 14 in Niedersachsen; 16 in NRW; 4 in Rheinland-Pfalz; 5 in Sachsen-Anhalt; 4 in Schleswig-Holstein; 1 im Saarland; 8 in Thüringen, keine in Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen).

Bei den Bundesfernstraßen und den Bundeswasserstraßen besteht ein Finanzierungsmehrbedarf. Für den Bau von Bundesfernstraßen sind dies gut 4,2 Mrd. Euro. Der Mehrbedarf an Investitionsmitteln besteht insofern, als das mit diesen Mitteln der Bau weiterer wichtiger Bedarfsplanvorhaben forciert werden könnte, die in der Laufzeit des Investitionsrahmenplanes 2019 – 2023 voraussichtlich Baureife erlangen werden. Das Bundesverkehrsministerium wird sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, dass in den nächsten Jahren ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die prioritären Verkehrsprojekte – wie im Koalitionsvertrag vorgegeben – auch alle umgesetzt werden können.

Im Bundeshaushalt 2020 sind für Verkehrsinvestitionen 15,4 Mrd. Euro veranschlagt. Das sind 5,5 % mehr als im Vorjahr. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht bis 2023 eine weitere Steigerung der Investitionsmittel in die Verkehrsinfrastruktur auf 17,2 Mrd. Euro vor.

Kostenfreier Download

investitionsrahmenplan-2019-2023_0001-web.pdf (2.78 MB)
Kopie von projektliste-strasse-irp-2019-2023-web.pdf (419.11 KB)

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