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Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Das baden-württembergische Verkehrsministerium wird prüfen, ob auf der Autobahn 81 zwischen dem Kreuz Hegau und dem Dreieck Bad Dürrheim sowie auf einzelnen Abschnitten der Autobahn 96 zwischen Achberg und Aitrach aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung geboten ist.

Zwar ist der Pilotversuch ausgelaufen, auf der A 81 und A 96 die Geschwindigkeit grundstzlich zu begrenzen, doch in Baden-Wrttemberg sucht man einen weiteren Weg

Wie das baden-württembergische Verkehrsministerium mitteilte, wird der ursprüngliche Plan eines zeitlich befristeten Modellversuchs mit einem Tempolimit in den genannten Autobahnabschnitten nicht weiterverfolgt. Diese Entscheidung folgt einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten, in dem die rechtliche Grundlage für einen solchen Pilotversuch angezweifelt wird.

Minister Hermann sagte: „Auf Grund des Gutachtens und der ablehnenden Haltung des Bundes sowie des Koalitionspartners CDU können wir nicht länger am Modellversuch festhalten. Allerdings steht für mich nach wie vor die Sicherheit auf den Straßen an erster Stelle. Deshalb werden wir sehr genau prüfen, ob angesichts der immer wieder stattfindenden illegalen Autorennen auf der A 81 und der daraus resultierenden Gefahren für die Verkehrsteilnehmer ein Tempolimit geboten ist.“

Der Verkehrsminister fügte hinzu: „Auf der A 96 mit ihren teils kurvigen Strecken und nahe beieinander liegenden sowie teilweise engen und kurzen Ausfahrten kommen ebenfalls Tempolimits aus Verkehrssicherheitsgründen in Betracht. Diese dürften aber voraussichtlich nur auf einzelnen Abschnitten notwendig sein.“ Weiter erklärte Minister Hermann: „Ich habe großes Verständnis für die Anwohnerinnen und Anwohner an diesen Autobahnen, die unter Verkehrslärm leiden. Allerdings kann damit ein Tempolimit nicht begründet werden, weil die bundeseinheitlich geregelten und aus meiner Sicht relativ hohen gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden.“

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