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Regeln im Umgang mit Drohnen

Christian Struwe, Head of Public Policy EMEA beim Drohnenhersteller DJI, erläutert die Bedeutung der neuen europäischen Drohnenverordnung und die dadurch bedingten Veränderungen.

Young Asian engineer flying drone over construction site. Using unmanned aerial vehicle (UAV) for land and building site survey in civil engineering project.

Nach der Verabschiedung der EU-weiten Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen am 13. Mai hat die Europäische Kommission am 24. Mai die Vorschriften zum Betrieb von Drohnen verabschiedet. Dieses neue harmonisierte Drohnen-Regelwerk öffnet die erste Tür zu mehr Flugsicherheit, mehr Compliance und Verständnis bei Drohnenbetreibern.

Im Jahr 2019 wird es nur sehr begrenzt Auswirkungen geben, da die meisten Änderungen aufgrund von Übergangszeiten erst 2020 und in den darauffolgenden Jahren stattfinden werden. Die europäische Verordnung legt einen gemeinsamen Rahmen für Vorschriften in ganz Europa fest, aber es gibt noch Details, die von den nationalen Behörden in ganz Europa festgelegt werden müssen. D.h. die nationalen Behörden sind befugt, die Einzelheiten festzulegen, wie z.B. den spezifischen Luftraum, in dem Drohnen nicht fliegen dürfen, oder welche Organisationen befugt sind, Drohnenpiloten auszubilden und zu zertifizieren, und was genau diese Ausbildung umfassen soll.

Risikozentrierter Ansatz

Die EU-Verordnung hat so weit wie möglich einen risikozentrierten Ansatz gewählt. Neu in einigen Rechtsordnungen ist, dass die Vorschriften sowohl Luftfahrt- (Luft-Luft- und Luft-Bodenrisiko) als auch Sicherheits-, Datenschutz- und Umweltaspekte abdecken. Risikobasiert bedeutet, dass die Art bzw. der Zweck des Einsatzes nicht ausschlaggebend ist sondern lediglich das zu erwartende Risiko. Beispiele für die in der neuen Verordnung geregelten Risiken sind Flüge über oder in der Nähe von Personen. Flüge in der Nähe von Flughäfen, das Gewicht der Drohne, Lärmbelastung sowie das Recht auf Privatsphäre. Berufs- und Freizeitpiloten genießen die gleichen Rechte und Pflichten und können in den Kategorien Open, Specific und Certified operieren, wenn sie die Kriterien erfüllen.

Operationen mit geringem Risiko werden in der Kategorie „Open“ zusammengefasst. Für diese sind keine vorherigen Genehmigungen erforderlich, die Regeln und Verpflichtungen der Kategorie sind einzuhalten. Die Kategorie „Specific“ gilt für Einsätze, bei denen ein mittleres Risiko angenommen wird und die vor dem Einsatz von einer zuständigen Behörde genehmigt werden müssen - entweder durch die Befolgung eines Standardszenarios oder durch eine individuelle Risikobewertung nach der SORA-Methode, in der dargelegt wird, wie die Mission sicher durchgeführt werden kann. Die Kategorie „Certified“ umfasst Einsätze mit hohem Risiko: Das bedeutet, dass Sie eine zertifizierte Drohne, einen lizenzierten Piloten und ein von einer zuständigen Behörde zugelassenes Unternehmen benötigen.

Kartierung einer Baustelle

Die leichteste Klasse der Kategorie „Open“, die für kommerzielle Nutzer relevant ist, ist C1, was bedeutet, dass für Drohnen unter 900 g Flüge in der Nähe von Personen erlaubt sind, nicht aber direkt über Menschenansammlungen oder erwarteten unbeteiligten Personen. Die Klasse C2 bis zu einem Startgewicht von 4 kg wird für viele kommerzielle Einsätze anwendbar sein. Das ermöglicht, in sicherer Entfernung von Menschen zu fliegen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 3 km/h reduzieren zu können. Ein Anwendungsbeispiel wäre die Kartierung einer Baustelle außerhalb von Stadtgebieten mit einer P4RTK. Klasse C3 ist die schwerste Kategorie von serienmäßigen Produkten für professionelle Nutzer: Um in die Kategorie „Open“ zu gelangen, muss der Pilot in sicherer Entfernung von städtischen Gebieten operieren. Die Inspektion von Windkraftanlagen in abgelegenen Gebieten mit einer M210 RTK ist ein typisches Beispiel. Dieser Mix öffnet die Türen für viele autorisierungsfreie Inspektions- und Vermessungsaufgaben, und das ist eine Verbesserung für Piloten und Unternehmen.

Zur Kategorie „Specific“ werden derzeit sogenannte Standardszenarien (STS) erstellt, die die meisten Einsätze abdecken sollten. Der Betreiber muss erklären oder nachweisen, dass der Anwendungsfall in ein STS fällt. Wenn nicht, ist eine vollständige SORA-Bewertung erforderlich. Standardszenarios könnten etwa die Luftbildkartierung über einem besiedelten Gebiet oder die Inspektion der linearen Infrastruktur in der Nähe von städtischen Gebieten ebenso wie die Nutzung von Drohnen durch Rettungsdienste sein.

Bis Juli 2020 können Piloten noch nach den geltenden nationalen Vorschriften arbeiten. Sie können weiterhin eine Genehmigung oder Freistellung auf der Grundlage dieser Vorschriften beantragen. Ab Juli 2020 können Sie bereits erhaltene Genehmigungen und Ausnahmen noch bis Juli 2022 nutzen. Nach Juli 2022 gelten nur noch die EU-Vorschriften.

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