Regelwerk zur Anwendung von Rejuvenatoren erschienen
Die FGSV hat die „Hinweise zur Anwendung von Rejuvenatoren bei der Wiederverwendung von Asphalt“ mit einer Ausgabe 2022 herausgegeben.
Das im Ausbauasphalt enthaltene Bitumen hat durch unterschiedliche Einflüsse Veränderungen seiner Eigenschaften erfahren, die sich in einer Alterung des Bindemittels äußern. Rejuvenatoren können eingesetzt werden, wenn infolge von Alterungsvorgängen die Viskosität des im Asphaltgranulat enthaltenen Bitumens die Höhe der bei der Asphaltmischgutherstellung gewünschten Zugabemenge einschränkt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Anforderungen des Technischen Regelwerkes „Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat" (TL AG-StB) hinsichtlich der „Härte" (derzeit definiert über den Erweichungspunkt Ring und Kugel) des Bindemittels überschritten werden.
Die Grenzen der Anwendung hängen von den Eigenschaften des gealterten Bitumens im Anlieferungszustand sowie von den Eigenschaften des Rejuvenators ab. Die bisher vorliegenden Erfahrungen aus der aktuellen Forschungstätigkeit sowie aus durchgeführten Erprobungsmaßnahmen haben zur Erstellung dieser Hinweise geführt.
Details aus dem Inhalt
Im Abschnitt 3 der Hinweise wird die Vorgehensweise beschrieben, wie Hersteller von Rejuvenatoren nach einem einheitlichen Verfahren die Wirksamkeit ihrer Produkte nachweisen können.
Der Asphaltmischguthersteller sollte bei der Erstellung der Erstprüfung und bei der Herstellung des Asphaltmischgutes die Angaben des Abschnitts 4 berücksichtigen. Sofern Rejuvenatoren im Rahmen des Bauvertrags angewendet werden sollen, sollte nach den „Richtlinien für straßenbautechnische Untersuchungsstrecken", Ausgabe 2010, verfahren werden. Angaben zur großtechnischen Herstellung und für Anlagen von Untersuchungsstrecken enthalten die Abschnitte 4 und 5.
Der Bezugspreis der „H Re WA“ unter der FGSV-Nummer 753 geführten beträgt 21,00 Euro; FGSV-Mitglieder erhalten wie immer einen Rabatt von 30 %.
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