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Reifenkennzeichnung wird kontrolliert

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat am 18. März darüber informiert, dass die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Marktüberwachungsmaßnahmen durchführen, um die Kennzeichnung von Reifen bezüglich ihres Rollwiderstands und ihrer Nasshaftung zu überprüfen.

Die europische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung soll dazu beitragen, Umweltfreundlichkeit und Sicherheit von Reifen einzuschtzen.

Grundlage der Überprüfung ist die europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (VO Nr. 1235/2011), die seit November 2012 gilt. Mit dieser Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher besser einschätzen, wie umweltfreundlich und sicher ein Reifen ist. Sie können sich vor dem Reifenkauf umfassender informieren und die entsprechenden Kriterien neben denen anderer Reifentests in ihre Kaufentscheidung einbeziehen. Die Händler müssen sicherstellen, dass das Label am Reifen oder in unmittelbarer Nähe angebracht ist.

Sofern bei einer Überprüfung des Reifenlabels Abweichungen festgestellt werden, kann gemäß der Kennzeichnungsverordnung die Überprüfung von drei weiteren Reifensätzen erforderlich werden, um auch Produktionsschwankungen auszuschließen. Erst danach kann abschließend festgestellt werden, ob tatsächlich ein Verstoß eines Herstellers gegen die europäische Reifenkennzeichnungsverordnung vorliegt.

Insgesamt kann bereits jetzt festgestellt werden, dass es nicht ausreichend ist, nur zu kontrollieren, ob das Reifen-Label an der Verkaufsstelle vorhanden ist, heißt es seitens des Ministeriums. Auch eine physikalische Überprüfung der Reifen im Hinblick auf die richtige Kennzeichnung sei notwendig.

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