Dies ist das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen. Diese Mittel stehen für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. Hintergrund ist, dass trotz Ausbau- und Erhaltungsstrategie der Erhaltungsrückstau im Staatsstraßennetz in den vergangenen Jahren nicht aufgelöst werden konnte. Mit dem Sonderprogramm soll nun der Nachholbedarf deutlich reduziert werden.
„Die Mitarbeitenden des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sind bereits mit voller Kraft dabei, diese zusätzlichen Mittel nun auch auf die Straße zu bringen. Für erste bereits baureif geplante Maßnahmen konnten die Ausschreibungen begonnen werden. Davon profitieren alle: Die Verkehrsteilnehmer durch sichere und leistungsfähige Verkehrsanlagen, die Baubetriebe durch eine kontinuierliche Auftragslage und der Freistaat Sachsen als Eigentümer dieser Anlagen“, kommentiert Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig die Erhöhung der Mittel.
60 Millionen pro Jahr
Neben diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Jahr 2023 und 2024 auch das reguläre Staatsstraßenbauprogramm fortgesetzt. Dafür stehen im kommenden Doppelhaushalt jährlich weitere 60 Mio. Euro zur Verfügung. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen, die die öffentlichen Haushalte seit 2020 stark belasten, ein gutes Zeichen für den langfristigen Erhalt des Staatsstraßennetzes. In den kommenden zwei Jahren ist damit eine nahezu bedarfsgerechte Finanzierung der Erhaltungs- und Ausbauvorhaben an den sächsischen Staatsstraßen gegeben.
Kommunaler Straßenbau
Die Förderung des kommunalen Straßenbaus wird ab 2023 grundlegend neu ausgestaltet, um den zuständigen kommunalen Partnern mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten aber auch mehr Eigenverantwortung über die Mittelverwendung und -verteilung zu überlassen. Dafür steht ein Kommunalbudget in Höhe von jährlich 115 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kommunen erhalten diese Mittel über den Finanzausgleich als direkte Zuweisungen für den Umbau, Ausbau, Neubau und die Instandsetzung und Erneuerung der Straßeninfrastruktur in kommunaler Baulast. Maßnahmen in besonderem Landesinteresse, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen und Radverkehrsmaßnahmen sollen jedoch weiter über den Landesanteil der Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (KStB) umgesetzt werden. Dafür stehen für 2023 45 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung.
Mehr Maßnahmen als Mittel
Die aktuelle Maßnahmenliste (zum Herunterladen) übersteuert die verfügbaren zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 60 Mio. Euro laut Verkehrsministerium bewusst, so dass bei Zeitverzögerungen einzelner Projekte flexibel reagiert werden kann. Gerade bei Straßenbauvorhaben kann es immer wieder kleinere Änderungen in Abhängigkeit von Randbedingungen, wie z.B. Ausschreibungen oder auch der Möglichkeit von Umleitungsführungen geben. Weiterhin ist die Baupreisentwicklung derzeit von einer sehr hohen Dynamik geprägt. (MAI/RED)
Tipp: Das Bauprogramm können Sie unten herunterladen.