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Gutachten 27. Januar 2020

Schiedsuntersuchung soll Schäden an der A 21 klären

Ein Gerichtsverfahren zwischen allen am Bau der beschädigten A 21 (Trappenkamp bis Wankendorf) Beteiligten wurde abgewendet: Der LBV.SH und die beteiligten Baufirmen unterzeichneten eine Schiedsvereinbarung.

Inhaltsverzeichnis
  • Gutachter der Technischen Universität Darmstadt ermittelt in alle Richtungen und ohne Deadline
  • Bisher 3 unterschiedliche Schadensbilder festgestellt, deren Ursachen aber unklar sind
  • Die Qualität der Materialien wurde zum Zeitpunkt des Einbaus untersucht und war durchweg nach den standardisierten Untersuchungsparametern fachlich einwandfrei

In dieser einigte man sich auf einen gemeinsamen Gutachter der Technischen Universität Darmstadt, der die rätselhaften Schädigungen der beiden Fahrbahnen zwischen Trappenkamp bis Wankendorf nun eingehend untersucht. Dazu sagte LBV.SH-Direktor Torsten Conradt: „Wir freuen uns darüber, dass alle Beteiligten unterzeichnet haben. Damit vermeiden wir ein langwieriges gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Das ist im Sinne aller.“

Alle Hoffnungen liegen nun bei dem unabhängig arbeitenden Gutachter aus Hessen. Dieser arbeitet bereits, hat Bohrkerne zur Laboranalyse vorliegen und sich die Schadstellen der Autobahn vor Ort eingehend betrachtet. Da das Schadbild an der A 21 bundesweit noch immer einmalig und ebenso rätselhaft ist, bleibt auch die Analyse herausfordernd: Es wurden bereits zahlreiche Untersuchungen vom LBV.SH sowie von externen Analytikern unternommen– ohne Ergebnis. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass der Gutachter eine schnelle Lösung finden wird. Die Ermittlungen in alle Richtungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb gibt es keine vorgefertigte Deadline.

Das Schadensbild

Es handelt sich um Löcher in der Fahrbahndecke in drei unterschiedlichen Kategorien: Größere Löcher, die bis 15 cm Größe umfassen und bereits mit Kaltmischgut durch die Straßenmeisterei versiegelt wurden. Die zweite Kategorie umfasst Löcher bis gut 2 cm Umfang und Tiefe. Und die dritte Kategorie bilden Löcher im Millimeterumfang. Sie sind im gesamten Bereich der Autobahn von nördlich der Anschlussstelle Trappenkamp bis nördlich der Anschlussstelle Stolpe/Wankendorf stark vorzufinden.

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Die Strecke zwischen Trappenkamp und Wankendorf wird weiter arbeitstäglich von der Straßenmeisterei überwacht. Der Hintergrund für das Auftreten der Schäden ist indes weiter offen und stellt Straßenbauexperten branchenweit weiter vor ein Rätsel – trotz umfassender multifaktorieller Analyseverfahren, die der LBV.SH mit der Hilfe führender Branchenexperten angestoßen hatte.

Die beteiligten Baufirmen und Prüflabore, der LBV.SH als Auftraggeber sowie bundesweite Experten für Straßenbau und Ingenieurwesen stehen bei dem Aufkommen der Schäden noch immer vor einem Rätsel. Ein vergleichbarer Fall dieses Auftretens ist bislang unbekannt. Dementsprechend aufwendig gestaltet sich die Fehleranalyse.

Damaliger Bauverlauf

Im Zusammenhang mit der durchgeführten grundhaften Erneuerung der A 21 wurde die Fahrbahndecke der Richtungsfahrbahn Bad Segeberg im Mai/Juni 2017 eingebaut (etwa 500 m bereits im November 2016), die Fahrbahndecke der Richtungsfahrbahn Kiel im August/September 2018. Dabei waren unterschiedliche Einbaufirmen und Mischgutlieferanten im Einsatz.

Die Qualität der Materialien wurde zum Zeitpunkt des Einbaus untersucht und war durchweg nach den standardisierten Untersuchungsparametern fachlich einwandfrei. In der Richtungsfahrbahn Segeberg wurden sogar weitergehende Untersuchungen zur Langlebigkeit des Materials durchgeführt. Das damalige Ergebnis: Das Material hatte die Anforderung an die erwartete Beanspruchung erfüllt.

Inwieweit die Materialien dennoch ursächlich sein können, müssen die angelaufenen Untersuchungen zur Schadensursache ergeben. Die Qualitätsüberwachung des Materials und des Einbaus erfolgte durch ein unabhängiges spezialisiertes Prüfinstitut im Rahmen der Kontrollprüfungen des LBV.SH sowie der Eigenüberwachungen durch den Auftragnehmer und durchlaufende Produktionsüberwachungen der Mischguthersteller.

Nota bene: Auch bei der Abnahme der Fahrbahnabschnitte gab es keinerlei Auffälligkeiten: Hier waren der LBV.SH mit dem für Bauüberwachung/Bauoberleitung eingesetzten Ingenieurbüro unter Berücksichtigung der labor- /messtechnischen Untersuchungsbefunde beteiligt.

Der Schadverlauf

Mitte Januar 2019 hatte die Streckenkontrolle der Straßenmeisterei Stolpe erste kleinere Schäden an der A 21 in beiden Richtungen gesichtet. Diese waren zunächst in Umfang und Größe gering. In den anschließenden 14 Tagen zeigte sich die Entwicklung der Schadensbilder auf der Richtungsfahrbahn nach Bad Segeberg so dynamisch, dass man sich hier am 1. Februar 2019 für ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern entschloss. Zu diesem Zeitpunkt war die Fahrbahn in Richtung Kiel noch als beobachtenswürdig einzustufen. Doch innerhalb der letzten Februarwochen 2019 entwickelte sich das Schadbild auch auf dieser Fahrbahn (in Richtung Kiel) ebenfalls so stark, dass sich der LBV.SH damals auf Grund einer nicht auszuschließenden flächig ausgeprägten Gefügestörung aus Sicherheitsgründen für ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern auf der gesamten Strecke entschied.

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