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Straßenbau 25. Februar 2019

So vermeiden Sie Mängel beim Pflastern

Pflasterschäden oder Pflastermängel haben in der Regel mehrere Ursachen, die mit der Planung oder mit der Ausführung verbunden sind. Der Ingenieur und Sachverständige Claus-Peter Spuhn schildert Beispiele und zeigt auf, wie sich diese Schäden vermeiden lassen.

Inhaltsverzeichnis

Wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden und Mängeln bei Pflasterarbeiten sind ausreichend qualifizierte Planer und Handwerker. Dazu sollte die Bereitschaft kommen, von dieser Qualifikation Gebrauch zu machen. Die Praxis zeigt, dass dies häufig nicht der Fall ist. Dazu ein paar erschreckende Beispiele, die zur künftigen Vermeidung von Fehlern dienen mögen.

Abbildung 1 zeigt: Hier sind Steine gekippt. Die Ursache dafür kann das Steinformat sein, wenn die Unterschlagung zu groß ist. Damit kann auch ein ungeeignetes Fugenmaterial und Bettungsmaterial zusammenhängen.

Auf den Abbildungen 2 und 3 ist zu erkennen, dass sich Steine durch den Verkehr verschoben haben. Dafür gibt es verschiedene Ursachen.

Fugen- und Bettungsmaterial

Das Fugen- und Bettungsmaterial hat keinen ausreichenden Reibungswiderstand. Das ist in diesem Fall darauf zurückzuführen, dass ein Fugen-und Bettungsmaterial mit einem Rundkorn verwendet wurde. Dadurch kommt es beim Überfahren der Pflasterfläche zu Verschiebungen der Steine.

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Die Tragschicht wurde mit einem BRC-Material ausgeführt. Durch das Verdichten der Tragschicht sind Teile des BRC-Materials zertrümmert worden. Dadurch wurde die Wasserdurchlässigkeit soweit eingeschränkt, dass das Wasser sich staute. Die Folge war, dass das Bettungsmaterial aufweichte und die Steine keinen ausreichenden Halt mehr hatten.

In Bild 3 ist deutlich zu erkennen, dass durch das Verschieben der Steine auch das Fugenmaterial herausgedrückt wurde. Insbesondere wenn diese Flächen stark befahren werden, entstehen diese Mängel. Dazu kommt auch, dass schwere Fahrzeuge und Busse durch ihre Lasten Einfluss auf die Stabilität der Pflasterfläche nehmen. Wenn dazu gebremst und dann wieder angefahren wird, dann sind die dargestellten Mängel unter diesen Bedingungen nicht zu verhindern.

In Abbildung 4 ist dieser Sachverhalt noch einmal zusammenhängend dargestellt. Das durch die Fugen und das Bettungsmaterial durchsickernde Regenwasser staut sich auf der Tragschicht. Die Bettung wird aufgeweicht, und durch die Lasteintragung der Fahrzeuge wird das Pflaster heruntergedrückt. Dadurch wird die Bettung verschoben und drückt das Fugenmaterial heraus.

Da die Nutzungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt nicht eingeschränkt war, war dieser Sachstand als Mangel zu beurteilen. Es war aber nicht auszuschließen, dass es zu Verkehrsbehinderungen und Schäden kommen kann.

Mangelhafter Segmentbogen

Abbildung 5 zeigt: Es wurde hier ein Segmentbogen mit Kleinpflaster ausgeführt. Der Segmentbogen ist als mangelhaft zu bewerten. Der Bogen ist vielfach zu flach ausgeführt. Der Stich entspricht nicht überwiegend 3 x der Steingröße. Um im Herzen des Bogens auf 90° zu treffen, wurde deshalb ein kleiner schmaler Stein gesetzt, der hier nichts zu suchen hat. Hier fehlten fachliches Wissen und Können.

Bei den Abbildungen 6 und 7 wurde eine Fläche mit Kleinpflaster ausgeführt. Der Seitenanschluss ist nicht fachgerecht hergestellt, da die anschließenden Steine nicht qualitätsgerecht zugerichtet wurden.

Mangelhaftes Fugenbild

Außerdem wurden Zwickel gesetzt, die kleiner als 1/3 der Steinlänge sind. Aufgrund der Stabilität der Pflasterfläche sollte das eingehalten werden. Zudem ist das Fugenbild mangelhaft durch das Verschieben oder nicht fachgerechte Setzen der Steine

Der Anschluss an den Fahrbahnrand ist ebenfalls nicht fachgerecht ausgeführt.

Das Fugenbild ergibt sich aus den nicht angepassten Steinen an den Fahrbahnrand.

Zudem sind durchgehende Fugen, Schneider, vorhanden, die ebenfalls keine fachgerechte Ausführung der Pflasterung darstellen.

Großpflaster

Bei Abbildung 8 handelt sich um eine Pflasterfläche mit Großpflaster, die mit sehr unregelmäßigen Steingrößen hergestellt wurde. Mangelhaft ist die uneinheitliche Fugenbreite. Bei den sehr großen Fugenbreiten kann es zum Ausspülen der Fugen und zum Herausdrücken von Steinen kommen und damit zur Instabilität und Schäden der Pflasterung.

Randstein ohne Rückenstütze

Die Abbildungen 9 und 10 veranschaulichen Probleme mit dem Randstein. Hier wurde ein Randstein gesetzt, um eine Stabilität zwischen dem Kleinpflaster und dem Großpflaster zu erreichen. Der dargestellte Schaden ist dadurch entstanden, dass der Randstein beidseitig nicht mit einer Rückenstütze eingefasst wurde. Der Randstein lag nur auf dem dargestellten Magerbeton. Aus diesem Grund war der Randstein nicht befestigt. Außerdem war der Unterbeton als Magerbeton und nicht mit einer entsprechenden Druckfestigkeit ausgeführt worden.

Da diese Straße als Einkaufsstraße sehr stark befahren wird, war der entstandene Schaden nicht zu vermeiden. Eine Alternative wäre ein Bordstein gewesen, der den Schaden hätte vermeiden können.

Insgesamt wurden hier die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt, und demzufolge ist eine mangelhafte Planung und Ausführung durchgeführt worden.

Frost-Tau-Salz-Beständigkeit

Abbildung 11 zeigt einen Mangel. Es wurde Mosaik-Kalkstein verwendet, der vermutlich keine ausreichende Frost-Tau-Salz-Beständigkeit aufweist. Das bedeutet, dass Risse und Abplatzungen an den Steinen entstanden sind. Wenn der Auftraggeber ein solches Steinmaterial ausschreibt, dann sollte das Bauunternehmen den Auftraggeber über das Steinmaterial informieren, bevor es geliefert und eingebaut wird.

Der dargestellte Mangel weist keine Beeinträchtigung der Nutzungsfähigkeit der Pflasterfläche auf. Das bedeutet dennoch, dass der Bauunternehmer nach der geltenden Rechtsprechung wegen des Mangels haftbar gemacht werden kann.

Insbesondere bei der Verwendung von Sedimentgesteinen, wie Kalkstein oder Kalk-Sandstein, sollte auf die Wasseraufnahmefähigkeit des Gesteins geachtet werden.

Rissbildungen und Abplatzungen

Grundsätzlich soll die Wasseraufnahme nicht 0,5 Gew.-% überschreiten. Das bedeutet aber nicht, dass es trotzdem zu Rissbildungen und Abplatzungen kommen kann. Das hängt insbesondere auch von den Witterungsbedingungen ab.

In der TL Pflaster-StB wird davon ausgegangen, dass die Widerstandsfähigkeit gegenFrost-Tau-Wechsel nach der DIN EN 12371 geprüft wird und nach Einhaltung der Anforderungen das Gestein widerstandsfähig gegen Frost-Tau-Wechsel ist.

Nach der DIN EN 1342 sind 56 Zyklen gefordert. Unter Punkt 4.3.5.2 Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz wird angemerkt, dass ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz gefordert ist.

Frostschäden

Aber was ist, wenn die Prüfungen positiv verlaufen, das Gestein als geeignet bewertet und eingebaut wird und es später zu Frostschäden kommt?

Das könnte auch bei einem Sedimentgestein der Fall sein. Das bedeutet, dass die Verwitterungsbeständigkeit eines Gesteins nicht mit der Frost-Tau-

Ausblühungen

Abbildung 12 veranschaulicht das Problem von Ausblühungen: In kurzer Zeit nach dem Verlegen der Granitplatten sind Ausblühungen und Verfärbungen entstanden. Grundsätzlich ist das nicht auszuschließen. Der Granitstein beinhaltet eisenhaltige Mineralien, wie Pyrit und Biotit. Wie stark die Ausblühungen und Verfärbungen sich entwickeln, das hängt vorwiegend von dem Umfang dieser Mineralien im Granit ab.

Aus diesem Grunde sollte der Auftraggeber vor der Lieferung und dem Einbau durch das Bauunternehmen stets über diesen Sachverhalt informiert werden.

Unter Ausblühungen wird eine vorübergehende, im trockenen Zustand sichtbare, weißliche Ablagerung auf der Oberfläche von Pflastersteinen und Platten verstanden, die unterschiedlich intensiv und fleckenförmig sein kann. Verunreinigungen, die z.B. durch Lagerung von Baumaterialien, Bauabfälle etc. entstehen, können ein ähnliches Erscheinungsbild aufweisen, sind jedoch keine Ausblühungen.

Ausblühungen können bei Pflastersteinen und Platten selbst auftreten oder z.B. aus einer Verfugung mit hydraulisch gebundenem Fugenmaterial herrühren. Sie sind technisch unbedenklich und beeinträchtigen nicht die mechanischen Eigenschaften der Pflastersteine und Platten sowie der daraus hergestellten Flächenbefestigungen.

Bei bestimmten Natursteinen kann der Zerfall von etwaig vorhandenen Eisen- und Manganmineralien zu dauerhaften, rostbraunen Verfärbungen führen. Dies kann auch durch augenscheinliche Materialauswahl in der Regel nicht ausgeschlossen werden.

Um Schäden oder Mängel zu vermeiden, muss ein ausreichendes Fachwissen bei allen am Bau Beteiligten vorhanden sein. Dazu ist es auch erforderlich, dass ein entsprechender Wissensaustausch bereits vor Baubeginn und während der Bauausführung erfolgt.

Sollten Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis enthalten sein, ist vor Angebotsabgabe oder spätestens vor Baubeginn eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B gegenüber dem Auftraggeber anzugeben.

Tipp:

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