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Versicherungen 6. Juli 2019

So versichern Betriebe Elementarschäden richtig

Starkregen und Hochwasser können im Betrieb erhebliche Schäden anrichten. Doch diese Naturereignisse sind über die klassische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.

Ob Starkregen oder massiver Schneefall – Wetterextreme sind auf dem Vormarsch und nicht selten richten Naturkatastrophen hohe Schäden an. Wer im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben möchte, muss sich dagegen absichern – mit einer Elementarschadenversicherung. Versicherungsberater Michael Jander erklärt, was Elementarschäden genau sind, welche Betriebe sich absichern sollten und worauf beim Abschluss einer Police zu achten ist.

Was sind Elementarschäden?

Eine Versicherung dient grundsätzlich dazu, ein bestimmtes Risiko abzusichern. Eine Elementarschadenversicherung schützt Handwerksunternehmer vor den finanziellen Folgen von bestimmten Naturereignissen, z.B.:

  • Rückstau infolge Starkregen
  • Überschwemmungen
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche und
  • Schneedruck

Dazu gehören laut Michael Jander: „Diese Schäden sind nicht automatisch über die klassische Gebäudeversicherung des Betriebs abgesichert“, erläutert der Versicherungsberater. Häufig würden Versicherungen nur die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel anbieten. „Im Gegensatz zu Elementarschäden sind diese Versicherungen relativ günstig“, so Jander.

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Wer braucht eine Elementarschadenversicherung?

„Philosophieren Sie nicht, ob Sie ein hohes Schadensrisiko haben oder nicht“, rät Michael Jander Unternehmern, die über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. Stattdessen empfiehlt er, zu überlegen, wie stark ein Schaden den Betrieb finanziell bedrohen würde und ob Betriebsinhaber dafür allein aus eigener Taschen zahlen wollen.

In diesem Zusammenhang gibt der Versicherungsberater Folgendes zu bedenken: „Gerade bei Wasserschäden kommt schnell eine hohe Schadenssumme zustande.“ Als Beispiel nennt er einen Versicherungsfall aus dem Jahr 2013, der auf ähnliche Weise auch im Handwerk denkbar wäre: Das Firmengebäude: Eine Maschinenhalle mit einer Größe von rund 300 Quadratmetern wurde überschwemmt. Die Wasserhöhe betrug etwa 150 Zentimeter. Der Schaden für das Unternehmen: 650.000 Euro. Darunter waren Kosten für die Trocknungen, das Reinigen der Halle, das Verputzen und Streichen der Wände sowie die Instandsetzung der defekten Leitungen.

Wer bietet Elementarschadenversicherungen an?

Eine Absicherung gegen Elementarschäden bieten laut Versicherungsberater Michael Jander alle Versicherer an, die auch Gebäudeversicherungen anbieten. Denn bei der Elementarschadenversicherung handelt es sich immer um einen optionalen Zusatzbaustein zu einer bestehenden Versicherung – das kann die Gebäude- oder die Inhaltsversicherung sein.

„Wer seinen Betrieb gegen Elementarschäden absichern möchte, braucht daher zwei Zusatzbausteine – einen für das Geschäftsgebäude und einen für den Inhalt“, erläutert Jander. Mehr Aufwand müssen Unternehmer betreiben, wenn sich Betrieb und Privatwohnung unter einem Dach befinden. Dann müssen Sie sich doppelt absichern – den Betrieb und die Privatwohnung.

Was vor dem Abschluss wichtig ist

Bei Gebäudeversicherungen gibt es große Unterschiede – auch preislich. „Die Höhe der Prämie sagt nichts über die Qualität der Versicherung aus“, sagt Michael Jander. Er rät Unternehmern dazu, mehrere Angebote einzuholen und das Kleingedruckte genau zu vergleichen.

Das sei viel Arbeit, lohne sich aber: „Denn wer sich nicht kümmert, zahlt in der Regel drauf“, meint der Versicherungsberater. Außerdem seien meist auch bessere Konditionen drin. Wem das trotzdem zu viel Rechercheaufwand ist, dem empfiehlt Jander, sich Hilfe zu holen – zum Beispiel von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater.

Worauf müssen Unternehmer nach Vertragsabschluss achten?

„Alle Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten“ – Sätze wie diesen enthält jede Elementarschadenversicherung im Kleingedruckten. „Doch was das für Versicherte konkret bedeutet, muss nicht unbedingt im Vertrag stehen“, sagt Michael Jander. So könnten beispielsweise auch Vorgaben der Kommune relevant sein. „Manche Gemeindeverordnungen schreiben zum Beispiel vor, dass Gebäude über eine Rückstauklappe verfügen müssen“, erläutert er. Ist das der Fall, müsse die beim Betriebsgebäude vorhanden sein und auch funktionieren.

Für Versicherte, die sich unsicher sind, welche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind, hat Jander einen Tipp: „Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung im Schadensfall den vollen Ersatz leistet.“

Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck: Was gilt im Schadensfall?

Tritt infolge eines Extremwettereignisses ein Schaden am Gebäude ein, muss der schnellstmöglich an die Versicherung gemeldet werden. Wichtig ist aber noch etwas: „Unternehmer müssen den Schaden auch so gering wie möglich halten“, sagt Michael Jander. Das ist bei Extremwetterereignissen wie Überschwemmungen und Starkregen allerdings meist leichter gesagt als getan. Schließlich kann der Wasserstand binnen kürzester Zeit ansteigen. Das birgt nicht nur großes Schadenspotenzial, es ist auch gefährlich. Deshalb empfiehlt der Versicherungsberater: „Überlegen Sie gut, was Sie überhaupt machen können und bringen Sie sich nicht in Gefahr.“ Gerade bei Wasserschäden bleibe Betroffenen ohnehin meist nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis das Wasser wieder abgeflossen ist.

Wie hoch ist das Schadensrisiko?

Ob sich Handwerksunternehmer gegen die Folgen von Elementarschäden absichern können und wie viel eine solche Versicherung kostet, hängt vom Risiko des Standortes ab. Um das für ein Gebäude zu ermitteln, ziehen Versicherer das sogenannte ZÜRS-System heran. Das ist ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, das in vier Gefahrenklassen eingeteilt ist:

  • Zone 1: Ein Schaden kommt statistisch seltener als einmal in 200 Jahren vor.
  • Zone 2: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren vor.
  • Zone 3: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren vor.
  • Zone 4: Ein Schaden kommt statistisch mindestens einmal in 10 Jahren vor.

„Liegt der Betrieb in den Zonen 1 bis 3 ist ein Gebäude versicherbar“, erläutert Michael Jander. Die Zone 4 sei hingegen akut gefährdet und daher nicht versicherbar. Wenn Sie selbst prüfen wollen, wie hoch das Risiko für Ihren Betrieb bei einzelnen Naturgefahren ist, können Sie auf der Website www.kompass-naturgefahren.de das Risikopotenzial einsehen. Daten sind bislang aber nur für Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen verfügbar. Anna-Maja Leupold

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