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Mecklenburg-Vorpommern 8. September 2021

Städte- und Gemeindetag fordert Umschichtung zu Gunsten des Straßenbaus

Der Städte- und Gemeindetag von Mecklenburg-Vorpommern mahnt an, die kompletten Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer für den kommunalen Straßenbau einzusetzen.

Für den Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern könnten mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden
Für den Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern könnten mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden
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Mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom Landtag Mecklenburg-Vorpommerns im Jahr 2019 wurde beschlossen, dass die fehlenden Einnahmen aus Beiträgen ab 2020 mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 % gegenfinanziert werden sollten. Doch die Mehreinnahmen liegen deutlich über den prognostizierten 30 Mio. Euro. Die Gesetzesänderung galt ab Juli 2019 und hat bereits in 2019 für eine Erhöhung um 28 Mio. Euro gesorgt. 2020 betrug das Einnahmeplus des Landes 60 Mio. Euro. Davon sind alleine 45 Mio. Euro auf die Erhöhung des Steuersatzes um 1 % zurückzuführen.

Klare Forderung

„Die Mittel aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer sollten ausschließlich an die Gemeinden als Ausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gehen. Leider fließen von den 45 Mio. Euro jährlichen Mehreinnahmen nur 25 Mio. Euro in den kommunalen Straßenbau. Den Rest behält das Land für sich“, kommentiert Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages M-V, dieser Entwicklung und fordert: „Das können wir bei der chronischen Unterfinanzierung der gemeindlichen Infrastruktur nicht akzeptieren. Das Land muss die erzielten Mehreinnahmen an die Kommunen weitergeben. Nur so können wir die Gemeindestraßen auch wirklich in einem guten Zustand erhalten! Am besten wäre es, die zusätzlichen Mittel zu nutzen, um den Städten und Gemeinden die tatsächlichen Ausfälle aus der Abschaffung der Straßenausbeiträge spitz zu erstatten. Das hat 2018 und 2019 bereits gut funktioniert.“

Aus juristischer Sicht kann sich das Land zurücklehnen. Das Landesverfassungsgericht hatte im Juni 2020 die Klage der Stadt Grevesmühlen gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Kompensation der Beitragsausfälle zurückgewiesen. „Politisch sieht die Sache anders aus“, so Beyer weiter. „Wenn das Land den Grundstückskäufern tiefer in die Tasche greift, sollten die Mehreinnahmen auch – wie im Gesetzgebungsverfahren angekündigt - im Straßenbau landen.“

Spitzabrechnung statt Gießkanne

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Der Städte- und Gemeindetag M-V sah und sieht die Umstellung von der maßnahmenkonkreten Beitragsfinanzierung auf eine Pauschale kritisch. Bisher wurden Beiträge für die Finanzierung konkreter Maßnahmen von den bevorteilten Grundstückseigentümern erhoben. Mit der Pauschale bekommen jetzt alle Gemeinden nach ihrem Straßenbestand Geld überwiesen. Dies führt zu dem Ergebnis, dass dort, wo konkret investiert werden soll, zu wenig Geld ankommt.

Eine bessere Lösung wäre die für die Übergangsphase 2018/2019 eingeführte sogenannte Spitzabrechnung weiterzuführen. Hier werden den Gemeinden, die konkrete Maßnahmen umsetzen, die Beitragsausfälle aus der Landeskasse ersetzt. Dieses Modell ist bedarfsgerecht und deutlich besser, als das aktuell praktizierte Gießkannenprinzip. Auch der Innenminister Torsten Renz befürwortet die Spitzabrechnung zur Finanzierung kommunaler Straßenbauinvestitionen.

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