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Sachsen-Anhalt

Strategie für Landesstraßennetz vorgestellt

Mithilfe einer guten Finanzausstattung und einer komplexen Strategie soll das Landesstraßennetz in Sachsen-Anhalt den kommenden Jahren aufwendig saniert werden.

„Durch die gute Finanzausstattung der zurückliegenden drei Jahre und ein modernes Erhaltungsmanagement ist es gelungen, eine Trendwende beim Zustand der Landesstraßen in Sachsen-Anhalt herbeizuführen“, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel bei der Vorstellung der „Strategie Landesstraßenbau 2030“.

„Der Verkehrsetat des Landes war viele Jahre strukturell unterfinanziert. Das konnte so nicht bleiben. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 haben erstmals tatsächlich die Mittel zur Verfügung gestanden, die benötigt werden, um den bestehenden Sanierungsstau kontinuierlich innerhalb der nächsten zehn Jahre abzubauen“, erklärte Webel. Das Ergebnis einer ersten Bestandsaufnahme zeigt bereits, dass der eingeschlagene Weg richtig, jedoch längst nicht beendet ist. „Bei genauer Betrachtung sieht man, dass sich der Zustand unserer Straßen in den zurückliegenden Jahren leicht verbessert hat. Diese positive Tendenz beweist, dass wir nach dem Ende des Lebens auf Pump nun auch das Leben von der Substanz schrittweise beenden“, fügte er hinzu.

Aktuell sind aber eben immer noch 40 % des Landesstraßennetzes sanierungsbedürftig und erforderten ein sofortiges Handeln. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Brücken im Land. Auch der Ausbau und die Erhaltung des Radwegenetzes entlang der Landesstraßen ist Bestandteil der Konzeption.

<sub>„Strategie Landesstraßenbau 2030“ </sub>

Ziele dieser alle Bereiche des Landesstraßenbaus betreffenden Strategie sind: die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Landesstraßennetzes, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit, der effiziente und effektive Ressourceneinsatz sowie die Erhöhung der Nutzerzufriedenheit.

Außerdem soll mit der Strategie sichergestellt werden, dass die Straßen in allen Landesteilen gleichbehandelt werden und damit alle Regionen des Landes von der positiven Entwicklung partizipieren. „Mit der flächendeckenden Verbesserung des Landesstraßennetzes und der Erhöhung des Radverkehrsanteils infolge des Neubaus straßenbegleitender Radwege reduzieren wir außerdem die verkehrsbedingten Emissionen“, nannte Webel einen weiteren wichtigen Aspekt.

<sub>Leitlinien der Strategie</sub>

Die „Strategie Landesstraßenbau 2030“ ist der Rahmenplan für die Erhaltung, den Um- und Ausbau sowie den Neubau der Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Zur Umsetzung der Strategieziele wurden 5 Leitsätze formuliert, die den künftigen Handlungsrahmen bilden:

  • Erhaltungsmaßnahmen haben Vorrang vor Neubaumaßnahmen,
  • Erweiterung des Landesstraßennetzes durch Neubaumaßnahmen im begrenzten Rahmen,
  • Optimale Nutzung der vorhandenen Straßeninfrastruktur durch den Einsatz innovativer Verkehrstechnologien/Verkehrsmanagement,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und
  • Reduzierung von Umweltbeeinträchtigungen.

Durch diese Leitlinien ist sichergestellt, dass unter Beachtung insbesondere der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung eine sachgerechte, nach einheitlichen Kriterien bestimmte und transparente Entscheidungsfindung bezüglich zukünftiger Vorhaben im Landesstraßenbereich erfolgt. Zugleich ist weiterhin eine flexible und bedarfsgerechte Steuerung des Landesstraßenbaus gewährleistet.

<sub>Finanzierungsbedarf</sub>

Im Ergebnis einer 2017 durchgeführten landesweiten Zustandserfassung wurden 39,9 % der Landesstraßen insgesamt mit „gut“ bewertet. 41,5 % schnitten hingegen „schlecht“ ab. Das sind rund 1 700 km. Weitere 750 km (18,6 %) befinden sich in einem Zustand, der eine intensive Beobachtung erfordert.

Verglichen mit 2012 hat der Anteil „schlecht“ bewerteter Straßen um knapp 3 % abgenommen, wohingegen der Anteil „gut“ bewerteter Landesstraßen um mehr als 3 % gestiegen ist.

Allein für die notwendige Sanierung der Fahrbahnen und den Ersatzneubau von Brücken werden jährlich 60 Mio. Euro benötigt. Hinzu kommen Kosten für Planung und Bauaufsicht, Beteiligungen an Maßnahmen Dritter, Grunderwerbskosten, Sofortmaßnahmen aus der Verkehrssicherungspflicht, Investitionen in Radwege, Neubauvorhaben und vieles mehr.

Zusammen macht das etwa 85 Mio. Euro. Für 2012 standen beispielsweise nur 40 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2013 waren es knapp 50 Mio. Euro. Nunmehr sind es in der mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen 85 Mio. Euro.

Die Festlegung von konkreten Einzelmaßnahmen erfolgt über Pläne, welche im Weiteren auf Basis der Strategie erarbeitet werden. Hierzu zählen unter anderem die landesweiten Erhaltungsprogramme Straße und Brücke, der Landesstraßenbedarfsplan (Neubauvorhaben) und der Landesradverkehrsplan (Radwege).

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