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Eckpunkte festgezurrt 13. November 2018

Tarifvertrag für IGA und FBA

Das Bundesverkehrsministerium und die Gewerkschaften haben den Grundstein für den erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen bei der Infrastrukturgesellschaft gelegt.

Inhaltsverzeichnis

Mit einer neu gestalten Entgelttabelle sollen die rund 15.000 Arbeitsplätze bei der IGA noch interessanter werden.

Mittlerweile haben auch die zuständigen Gremien der Gewerkschaften ihre Zustimmung zu einer Eckpunktevereinbarung erteilt.

„Wir möchten bei dieser Neuordnung die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort optimal berücksichtigen. Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten wird es nicht geben und wechselbereite Beschäftige werden unter Wahrung ihrer Besitzstände übernommen. Die Weiterbeschäftigung erfolgt grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort“, erläuterte Prof. Torsten R. Böger, Geschäftsführer der IGA.

Die Eckpunktevereinbarung für den Abschluss eines Tarifvertrags und eines Einführungs- und Überleitungstarifvertrages ist die Grundlage für die Verhandlungen über die Tarifverträge, die für die neu gegründete IGA abgeschlossen werden.

Details aus der Eckpunktevereinbarung sind:

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  • Der künftige Tarifvertrag orientiert sich im Wesentlichen an dem Regelwerk für den öffentlichen Dienst (TVöD), wird aber ein eigenständiger Vertrag sein. Diese Eigenständigkeit wirkt sich zum Vorteil der künftigen Beschäftigten der IGA aus.

  • Im Hinblick auf das Entgeltsystem garantiert die Vereinbarung, dass keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer weniger verdienen wird als zuvor. Für alle Entgeltgruppen sollen eine einheitliche, attraktivere Entgelttabelle gelten und der Aufstieg innerhalb des Entgeltsystems verbessert werden.

  • Die durchschnittliche wöchentliche Regel-Wochenarbeitszeit beträgt bundeseinheitlich für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten sowie für Beschäftigte in Autobahnmeistereien und Kfz-Werkstätten 38,5 Stunden bei unveränderten Pausenregelungen. Für alle übrigen Beschäftigten beträgt sie bundeseinheitlich 39 Stunden.

  • Es sollen zusätzliche Bonuszahlungen eingeführt werden, die den Erfolg der IGA kollektiv für die Beschäftigten honorieren. Die jährlichen Bonuszahlungen sollen an transparente Erfolgsparameter des Unternehmens gebunden werden, wie die Effektivität in der Startphase, eine Verbesserung des Gesamtzustandswertes des Autobahnnetzes, unternehmensweite Vermeidung von Arbeitsunfällen und vergleichbare, übergeordnete Faktoren.

  • Besitzstände werden durch einen Einführungs- und Überleitungstarifvertrag gesichert werden. Dieser gilt für Beschäftigte, die von den Ländern zur IGA wechseln. Der bisherige Arbeitsplatz und Arbeitsort bleibt für die Beschäftigten bestehen und kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen verändert werden.

Die Tarifvertragsparteien werden die weiterführenden Tarifverhandlungen unverzüglich aufnehmen. Sie sollen bis Ende Januar 2019 abgeschlossen werden.

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