Untersucht hatte der ADAC 120 Routen in 10 deutschen Großstädten. Als Maßstab dienten die geltenden Standards für Regel- und Mindestbreiten, die in den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) festgelegt sind. Nach den Empfehlungen sollen zum Beispiel Radwege, die nur in einer Richtung befahren werden dürfen, mindestens 1,6 m breit sein, im Regelfall 2 m.
Die Ergebnisse
Über alle Radwege hinweg konnten im ADAC Test 36 % nicht einmal die jeweilige Mindestbreite erfüllen. Die Regelbreiten erreichte oder überschritt sogar nur jeder fünfte Radweg. Nur Kiel schnitt mit einem guten Gesamturteil ab. Hier ist keine der befahrenen Route durchgefallen, knapp die Hälfte war „sehr gut“ oder „gut“. Anders in Mainz und Hannover: Beide Städte fielen mit „Mangelhaft“ durch den Test. In Mainz waren 70 % der Routen mangelhaft oder sehr mangelhaft, in Hannover 58 %. Die weiteren Städte im Test (Bremen, Dresden, Erfurt, München, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden) erhielten die Testnote „ausreichend“.
Neben oft unzureichend breiten Radwegen stellten die Tester beim Abfahren der Strecken auch andere Behinderungen fest: In einigen Städten werden Radfahrer durch falsche geparkte Autos, wuchernde Pflanzen, Bäume, Masten oder schlecht angebrachte Verkehrsschilder behindert. Hier liegt es an den Städten und Kommunen, auf frei befahrbare Radwege zu achten und Verstöße zu ahnden.
Die Konsequenzen
Breitere Radwege erhöhen die Sicherheit für den immer stärker wachsenden Radverkehr. Neben dem klassischen Fahrrad sind auch breite Lastenräder oder Anhänger und seit vergangenem Jahr auch E-Scooter auf den deutschen Radwegen unterwegs. „Daher sollte nach Ansicht des ADAC beim Bau neuer Radwege auf die Einhaltung der Regelbreiten geachtet werden und die Mindestbreite nur eine Ausnahme sein“, so ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Für viel genutzte Radwege sollten bei der Planung außerdem Breitenzuschläge eingerechnet werden, um etwa sicheres Überholen auch breiterer oder unterschiedlich schneller Fahrzeuge zu ermöglichen. Dabei sind die Belange aller Beteiligten wie Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferverkehr zu berücksichtigen.