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Foto: FEhS

Rechtsgutachten

Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken

Die Verwendung von Eluatgrenzwerten zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken im Rahmen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) entspricht den Maßgaben des Abfallrechts und insbesondere dem im Kreislaufwirtschaftsgesetz definierten Schadlosigkeitsgebot sowie den bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Auf Feststoffwerte kann in der EBV verzichtet werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V. bei der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser in Auftrag gegeben hat. Anlass der juristischen Expertise sind Diskussionen in einigen Bundesländern, das eluatgestützte Konzept für Sekundärbaustoffe in der EBV zu ändern.

Das Gutachten „Muss die Ersatzbaustoffverordnung Feststoffwerte für Eisenhüttenschlacken enthalten?“ stellt fest, dass bei der Verwendung von Eisenhüttenschlacken zu bautechnischen Zwecken „keine relevanten Freisetzungen, Einträge oder Aufnahmen von Schadstoffen“ zu erwarten sind. Eluatgrenzwerte in der EBV trügen diesem Befund Rechnung und seien von wissenschaftlich unabhängigen Studien belegt. Die Experten verweisen bei der Nutzung von Eisenhüttenschlacken zudem auf „viele umweltbezogene Vorteile hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung“. Ihr Fazit: Es sei zulässig, keine Feststoffwerte für Eisenhüttenschlacken vorzugeben.

Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens bestätigen unsere Einschätzung vollumfänglich: Wichtig für die Bewertung der Umweltverträglichkeit ist, was aus den Baustoffen rauskommt, nicht was drin ist! Daher sind Feststoffgrenzwerte nicht zielführend. Jetzt ist die Politik gefordert, den Einbau von Eisenhüttenschlacken bzw. Sekundärbaustoffen in technischen Bauwerken entsprechend einheitlich zu regeln.“ Das FEhS-Institut hatte in den vergangenen Jahren immer wieder auf die ökologische Unbedenklichkeit von schlackenbasierten Baustoffen hingewiesen und deren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft herausgestellt – über 96% der Eisenhüttenschlacken, ein Nebenprodukt bei der Stahlherstellung, können verarbeitet werden.

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