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Vergabepraxis 24. Februar 2021

Vergabe von Straßenbauaufträgen unabhängig vom Preis?

Die übliche Vergabepraxis allein anhand des Preises könnte zukünftig auf Bundesautobahnen vorbei sein.
Ein Papier, das zur Diskussion steht
Ein Papier, das zur Diskussion steht
Inhaltsverzeichnis

Die Unternehmen der Bundesfachabteilung (BFA) Straßenbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie haben ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie ein Modell für das Wertungskriterium „Technischer Wert“ bei Vergaben für Bundesautobahnen vorstellen, das zu 40 % in die Gesamtbewertung eines Angebotes einfließen soll.

Der Hintergrund

Seit Jahren kämpfen Straßenbauunternehmen dafür, dass nicht mehr der Preis alleinige Entscheidungsgrundlage für die Vergabe eines Bauauftrages ist. Nun ist eine Änderung bei den Bundesautobahnen machbar. Hintergrund ist, dass mit Übernahme der Bau-, Erhaltungs- und Verwaltungsverantwortung über die Bundesautobahnen durch die Autobahn GmbH am 1. Januar 2021 sich die Chance ergib t, zukünftige Vergaben im Bundesautobahnbau nicht allein vom Angebotsmerkmal des Preises abhängig zu machen. Schließlich hat sich die Autobahn GmbH auf die Fahnen geschrieben, die Verfügbarkeit für den Nutzer zu verbessern, Qualität zu erhöhen und Umweltschutz gerecht zu werden. So bemerkt Ralf Schär, Vorsitzender des Vorstands der BFA Straßenbau der Bauindustrie: „Wenn wir Qualität im Straßenbau fördern, wenn wir unserer Verantwortung gegenüber Klimaschutz und Gesellschaft gerecht werden wollen, ist ein Festhalten am alleinigen Vergabemerkmal des niedrigsten Preises einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir haben mit dem neuen Player der Autobahn GmbH jetzt die Gelegenheit richtungsweisende Pflöcke zu setzen, so dass der Autobahnbau den Ansprüchen der Zukunft, die uns durch Politik, Auftragsverwaltung und Gesellschaft zu Recht gesetzt werden, gerecht wird."

Positionspapier zum Wertungskriterium „Technischer Wert“

Die Unternehmen der Bundesfachabteilung (BFA) Straßenbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordern eine Abkehr von der Vergabepraxis der Vergangenheit und wünschen sich eine verstärkte Fokussierung auf Wertungskriterien, die neben dem Preis die Vergabe maßgeblich mitbestimmen. Zumindest bei komplexen Bauvorhaben, also jenen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb des Schwellenwertes für EU-weite Ausschreibungen oder Projekten mit mehr als 3 tragenden Gewerken. Laut Positionspapier der BFA StB soll neben dem Angebotspreis ein „Technischer Wert“ in die Angebotsbewertung einfließen. Dieser setzt sich aus den Unterkriterien Bauzeit, Nachhaltigkeit und Sozialverträglich zusammen.

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Drei Unterkategorien

Während die beiden letztgenannten universell einsetzbar sind, soll die Bauzeit nur bei Projekten berücksichtig werden, bei denen der verkehrlich oder volkswirtschaftliche Nutzen erhöht werden kann. Die Bauzeit muss anhand eines detaillierten Bauablaufplans dargelegt werden. Für das Unterkriterium Nachhaltigkeit könnten beispielsweise die Länge von Transportwegen von Baustoffen oder auch die Verwendung von RC-Baustoffen berücksichtigt werden. Dabei können vom Bauherr Maximalentfernungen oder minimale und/oder maximale Zugaberaten von Recyclingbaustoffen festgelegt werden. Die Unternehmen sind sich darüber hinaus ihrer sozialen Verantwortung genauso bewusst, wie über die Sicherung von ausreichenden Fachkräften, weswegen insbesondere auch die Fachkräfteausbildung der Bieter in die Angebotsbewertung einfließen sollte. Gleiches gilt für Zertifizierungssysteme, die Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsbewusstsein der Unternehmen fördern und fordern. Die in Deutschland vorhandenen und anerkannten Zertifizierungen stellen die Qualität der hergestellten Leistungen sicher. Diese sollten für alle Wettbewerber verpflichtend sein.

Das Positionspapier finden Sie zum Downloaden:

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Und wenn Sie wissen wollen, welche Haltung der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) dazu hat, lesen Sie es in diesem Artikel nach.

Kostenfreier Download

Positionspapier_BFA_STB_Wertungskriterium_Technischer_Wert.pdf (2.43 MB)

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