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Baustoffrecycling

Warum sich die freiwillige CE-Zertifizierung lohnt

Die BÜVs plädieren für eine freiwillige CE-Zertifizierung von Recyclingbaustoffen. Unsere Autoren erläutern die Gründe.

Yellow metal skip full of old bricks
Inhaltsverzeichnis

Die unter dem Dach des Bundesüberwachungsverbandes Bauprodukte e.V. (BÜV BauPro) aktiv zusammenwirkenden Zertifizierungs- und Überwachungsstellen (Landes-BÜVs) nutzen seit jeher erfolgreich alle für mineralische Baustoffe existierenden Normen und Regelwerke als Zertifizierungsgrundlage. Dabei spielen die harmonisierten Normen mit der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung eine wichtige Rolle. Bei Recyclingbaustoffen ist dies allerdings eher selten der Fall, weil nur ein geringer Anteil der Recyclingbaustoffe nach harmonisierten Normen hergestellt wird. Da sich eine CE-Kennzeichnung aber für das Marketing und für die Akzeptanz von Baustoffen als überaus nützlich erweisen kann, kann es für einen Recyclingbaustoffhersteller durchaus sinnvoll sein, sich einer freiwilligen CE-Zertifizierung zu unterziehen. So sind z. B. Recyclinggemische (z. B. 0/32, 0/45 etc.) nach der EN 13242 „Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau“ zertifizierbar und können dann mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

In erster Linie umweltfreundlich

Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, also die Nutzung von bereits ein- oder mehrmals verwendeten Baustoffen, ist zweifelsohne umweltfreundlich, wenn der Recyclingbaustoff anforderungsgerecht ist und unter geeigneten Bedingungen eingebaut wird. Dadurch wird die Menge an Baustoffen, die durch den Abbau von Rohstoffen erzeugt werden müssen, verringert, was mit weniger Eingriffen in Natur und Landschaft einhergeht. Auch wenn der Anteil an Recyclingbaustoffen wohl langfristig nicht mehr als fünfzehn Prozent ausmachen wird, so tragen die Hersteller damit einen erheblichen Anteil zur Nachhaltigkeit der Baustoffindustrie bei. In der Praxis wird dem aber längst nicht ausreichend Rechnung getragen. Im Gegenteil: Die Recyclingbaustoffhersteller haben am Markt nicht selten mit Vorurteilen gegenüber ihrem Baustoff, Misstrauen, Unsicherheit und Unwissenheit zu kämpfen.

Natürliche Baustoffe sind in der Regel in ihrer technischen Qualität homogen und in ihrer Umweltbeschaffenheit in Bezug auf mögliche Schadstofffreisetzungen unbedenklich. Recyclingbaustoffe können dies auch sein, wenn der Recyclingbaustoffhersteller dem Ziel zur Erzeugung (Annahme-, Lagerungs- und Produktionsprozessen) eines qualitativ homogenen und umweltunbedenklichen Recyclingbaustoffs aus einem in der Regel eher inhomogenen Ausgangsmaterial ausreichend Rechnung trägt.

Vermarktungschancen erhöhen, aber wie?

Nun stellt sich die Frage, wie diese Hersteller von Recyclingbaustoffen mit klar definierten baustoff- und umwelttechnischen Qualitäten die Vermarktbarkeit ihrer Baustoffe verbessern können. Gute Erfahrungen der Kunden mit den Produkten sind die besten Voraussetzungen. Bei potentiellen Neukunden greifen Erfahrungen aber nicht. Die Preisgestaltung ist sicher eine Möglichkeit, Anreize beim Kunden zu wecken. Niedrige Preise erhöhen allerdings nicht die Kenntnisse über das Produkt, beseitigen keine Vorurteile und stärken auch nicht unbedingt das Vertrauen eines Kunden in das erworbene Produkt. Vertrauen der Kunden in seine Produkte kann ein Hersteller nur dann erwarten, wenn er ihnen klar darlegt, was sein Produkt bietet, also welche baustoff- und umwelttechnischen Kriterien sein Produkt einhält und zwar kontinuierlich. Dies muss er dann aber auch nicht nur zusichern, sondern auch belegen können. Hier kann die Zertifizierung ihren Teil dazu beitragen, indem durch einen anerkannten Dritten auf der Grundlage von regelmäßigen Kontrollen bestätigt wird, dass die Zusicherungen des Herstellers den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Derartige Gütesicherungs- oder Zertifizierungssysteme gibt es bereits seit langem, allerdings in unterschiedlichen Ausführungen. Wie immer steckt auch hierbei der Teufel im Detail.

Bevor die europäischen Normen in Deutschland angewandt wurden, also vor dem Jahr 2004, waren es vor allem Produktprüfergebnisse von unabhängigen Stellen, durch die belegt wurde, welche Produktqualitäten ein Hersteller einhält. Das System aus sogenannter Eigen- und Fremdüberwachung war für alle Arten mineralischer Baustoffe (Beton- und Asphaltzuschläge, Baustoffgemische etc.) ausschlaggebend, wobei den Produktprüfergebnissen stets eine überragende Bedeutung zukam. Dies änderte sich mit den europäischen Normen, und der Begriff Eigenüberwachung ist seitdem gänzlich entfallen. An die Stelle der Eigenüberwachung ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) getreten, ein System organisatorischer Maßnahmen, die ein Hersteller einzuhalten hat, in dem die Produktprüfungen zwar immer noch eine große Rolle spielen, aber nur noch ein Teil eins ganzen „Baukastens“ an qualitätssichernden Maßnahmen ausmachen. Hierzu gehören die gesamte mit der Qualität des Baustoffs befasste Organisation des Herstellers, angefangen vom Personal über sämtliche Annahme-, Lagerungs- und Produktionsprozesse bis hin zu den Aufzeichnungen des Unternehmens.

Vorteile der CE-Kennzeichung

Im Bereich der harmonisierten europäischen Normen (Normen zu Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung), also nahezu allen Normen, die für Gesteinskörnungen außer „Baustoffgemischen zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel“ gelten, wird dieses System in der Praxis umfassend umgesetzt. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da in Deutschland die Zertifizierung der WPK als Grundlage für die Berechtigung eines Herstellers zur CE-Kennzeichnung seiner Bauprodukte obligatorisch ist. Ausschließlich akkreditierten und notifizierten Stellen, wie den BÜVs, fällt dabei die Aufgabe zu, die WPK zu zertifizieren und zu überwachen, also die Bestätigung abzugeben, dass die WPK-Maßnahmen des Herstellers mit den Normenanforderungen konform sind. Auch wenn diesem „System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“, wie es gemäß Bauprodukteverordnung (BauPVO) bezeichnet wird, oft vorgehalten wird, insbesondere auf die Dokumentation von qualitätssichernden Maßnahmen abzuzielen, so ist es dennoch das einzige System auf europaweit geltender gesetzlicher Grundlage, nämlich der BauPVO. Dieses System hat zum Ziel, sicherzustellen, dass dem Kunden vom Hersteller Bauprodukte bereit gestellt werden, deren „Leistungen“ (Eigenschaften) vom Hersteller genau deklariert und beständig eingehalten werden und nicht etwa nur durch Stichprobenprüfungen am Produkt nachgewiesen werden. Diese Leistungen hat der Hersteller dem Kunden eindeutig in einer Leistungserklärung nach gesetzlich genau vorgegebenem Muster zu bescheinigen und die Konformität mit der CE-Kennzeichnung kenntlich zu machen. Kein anderes System bietet dem Kunden eine rechtlich vergleichbare Sicherheit. Die Pflichten, die ein Hersteller im „System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“ unterliegt, sind in der europäischen Bauproduktenverordnung gesetzlich festgeschrieben.

System ist nach wie vor freiwillig

Die Gründe dafür, warum dieses System bisher im Bereich Recyclingbaustoffe nicht umfassend Fuß gefasst hat, sind einfach zu erklären: Es ist nicht zwingend anzuwenden und die Vorteile, die eine freiwillige Anwendung dieses Systems den Recyclingbaustoffherstellern bieten kann, wurden erheblich unterschätzt. Recyclingbaustoffe werden vorwiegend als Baustoffgemische für ungebundene Verwendungen in den Markt gebracht, für die dieses System nicht unmittelbar greift. Dennoch ist es anwendbar, etwa wenn Recyclingbaustoffe als „Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau“ nach der harmonisierten europäischen Norm EN 13242 in Verkehr gebracht werden. Zwar bietet das Güteüberwachungssystem nach der deutschen TL G SoB (Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil Güteüberwachung) im klassifizierten Straßenbau auch ein System bestehend aus Eignungsnachweis, WPK und Fremdüberwachung, es baut aber hinsichtlich der praktischen Handhabung überwiegend auf den „alten“ deutschen Regelungen aus der Zeit vor Einführung der europäischen Normen auf.

Alle Regelwerke – von den europäisch harmonisierten Normen (hEN) bis hin zu den Umsetzungsregelwerken oder gar rein national geprägten Regelwerken – fordern die dokumentierte Erstellung, Einführung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit eines Systems der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Die größte Forderungstiefe an ein funktionierendes und dokumentiertes WPK-System der Hersteller, geht hier sicher von der akkreditierten Zertifizierung nach harmonisierten EN (z. B. hEN 13242) aus, gefolgt von der (bezogen auf das WPK-System) fast wort- und forderungsgleichen nicht harmonisierten EN 13285. Beide Normen erfahren eine Regelwerksumsetzung in der TL Gestein-StB bzw. TL (G) SoB-StB. Hierbei erfolgt formal betrachtet keine Abschwächung der Anforderungen an die WPK. Die Abschwächung besteht jedoch ein stückweit durch unterschiedliche Evaluierungsmechanismen für die Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bei Akkreditierung / Notifizierung und RAP-Stra-Anerkennung. Eine unvollständige Betrachtungsweise entsteht zudem, wenn der Begriff WPK in anderen Regelwerken mit der früheren „Eigenüberwachung“ gleichgesetzt und auf die Betrachtung von Prüfergebnissen reduziert wird.Die Vorteile, die sich in puncto Informationspflicht des Herstellers und rechtlicher Sicherheit des Kunden aus der BauPVO ergeben, sind in den TL G SoB jedoch nicht verankert. Entsprechendes gilt auch für sonstige Güteüberwachungssysteme. Im Bereich der Recyclingbaustoffe sind in diesem Zusammenhang vor allem die Richtlinien Recyclingbaustoffe der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V. (BRB-Richtlinien) zu nennen.

Vertrauen schaffen mit CE-Kennzeichnung

Wenn wir zurück zur Ausgangsfrage kommen, wie die Hersteller von Recyclingbaustoffen die Vermarktbarkeit ihrer Baustoffe verbessern können, so kann die Zertifizierung der WPK nach einer harmonisierten europäischen Norm und CE-Kennzeichnung als Bauprodukt nach der Bauproduktenverordnung zum Abbau von Misstrauen und Steigerung von Vertrauen ein Teil der Antwort sein. Für ungebundene Gemische aber auch sonstigen Gesteinskörnungen bietet sich die Zertifizierung nach der EN 13242 an. Dabei kann die Zertifizierung auch Baustoffgemische umfassen, die der Güteüberwachung nach den TL G SoB-StB und/oder der BRB-Richtlinien unterliegen.

Eine Zertifizierung mit dem Ziel der CE-Kennzeichnung kommt für Hersteller in Betracht, die von der kontinuierlichen Qualität ihrer Produktion und ihrer Recyclingbaustoffe überzeugt sind und die bereit sind, Nachweispflichten gegenüber ihren Kunden und gegenüber der Zertifizierungsstelle einzugehen und diesen auch nachzukommen, auch wenn dies mit einem gewissen Dokumentationsaufwand verbunden ist. Als Lohn winken dem Unternehmen das „Zertifikat über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle“ und die damit verbundene Möglichkeit, seine Recyclingbaustoffe als CE-gekennzeichnete Bauprodukte gemäß Bauprodukteverordnung in Verkehr zu bringen.

Um das Vertrauen potentieller Kunden in die Qualität und die Eignung von Recyclingbaustoffen zu gewinnen, bedarf es also keines neuen Zertifizierungssystems oder Qualitätssiegels. Alles Notwendige hat die EU mit der Bauprodukteverordnung als gesetzliche Grundlage und den europäischen Normen als technische Regelwerke schon seit Jahren bereitgestellt. Es muss nur genutzt werden. Auf vermeintliche Neuschöpfungen von Zertifizierungsarten oder Qualitätssiegeln, die weder mit neuen Erkenntnissen noch innovativen Verbesserungen einhergehen, kann getrost verzichtet werden. Sie würden nur für noch mehr Verwirrung in den schon komplex genug erscheinenden Zertifizierungs- und Güteüberwachungssystemen sorgen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bestehender Systeme untergraben und letztendlich das Vertrauen der Kunden aufs Spiel setzen.

CE-Kennzeichnung noch die Ausnahme

Mit der Einführung der europäischen Normen für Gesteinskörungen in 2004 gingen u. a. die Niederlande und Belgien konsequent den Weg der Zertifizierung nach EN 13242 einschließlich CE-Kennzeichnung – als Basis der Qualitätssicherung sowohl für natürliche als auch rezyklierte ungebundene Baustoffgemische und Gesteinskörnungen im Straßenbau. In Deutschland war man aufgrund der fehlenden Harmonisierung der EN 13285 bislang in der „alten“ Denkweise verhaftet. Auf Kundenwunsch wurde jedoch seit einiger Zeit die Zertifizierung von Frostschutzmaterialen auch nach EN 13242 durchgeführt

Mittlerweile sind in Deutschland die WPK-Systeme etlicher Hersteller von rezyklierten Gesteinskörnungen für Beton (nach EN 12620 in Verbindung mit DIN 4226-101) durch regionale BÜVs zertifiziert. Dieser Trend ist natürlich nicht zuletzt auf die wachsende Nachfrage nach R-Beton seitens öffentlich ausschreibender Stellen und auf das zunehmende Nachhaltigkeitsstreben in der Betonindustrie zurückzuführen. Darüber hinaus liegen jedoch mittlerweile auch Erfahrungen mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach EN 13242 als Frostschutz- oder Tragschichtmaterial gemäß TL SoB-StB sowie mit wiederaufbereiteten Gleisschotter vor. Mit Blick auf die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die erwartete Ersatzbaustoffverordnung ist die Zertifizierung nach harmonisierten europäischen Normen samt CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung auch ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zum Ende der Abfalleigenschaft von rezyklierten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen. (Dipl.-Min Markus Schumacher/Dipl.-Ing. Ludger Benson)

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