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Archiv 20. Mai 2015

Wiedereinbau von krebserregenden Stoffe in Straßen

Straßen enthalten teilweise krebserregende teer- oder pechhaltige Bindemittel. Diese werden bei Straßenerneuerungen wiederverwendet. Das ist „weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll“. Das sagt zumindest der Bundesrechnunghof.

Zwar hat sich der Wiedereinbau aufbereiteter, pechhaltiger Straßenausbaustoffe als Tragschicht mit hydraulischem Bindemittel unterhalb der Fahrbahndecke in den vergangenen 20 Jahren als geeigneter und wirtschaftlicher Verwertungsweg dargestellt und entspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist dieses Verfahren ist mit den Umweltbehörden abgestimmt. Dennoch wird die Möglichkeit der Beseitigung pechhaltigen Straßenaufbruchs in den kommenden Jahren stark rückläufig sein. Der Bundesrechnungshof empfiehlt nach ausführlicher Untersuchung des Themas den Ausstieg aus dem Wiedereinbau der aufbereiteten Materialien.

In den „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zu Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“, Drucksache 18/1220 vom 29. April 2014 ist es aus seiner Sicht möglich, die krebserregenden Substanzen nahezu rückstandsfrei zu verbrennen (thermisches Verfahren).

Zur Begründung: Die Wiederverwertung führt nicht nur dazu, dass die als gefährlicher Abfall eingestuften Substanzen im Wirtschaftskreislauf erhalten bleiben. Schon jetzt liegt die Gesamtmenge bei etwa 1 000 Millionen Tonnen. Bei jeder Wiederverwertung vermehrt sich die kontaminierte Menge, wenn sich der alte Straßenaufbau mit bisher unbelasteten Schichten vermischt um über 30 %.

Hinzu kommt, dass einige Länder ihren krebserregenden Abfall in Bundesstraßen einbauten. Dies führt zu künftigen finanziellen Belastungen des Bundes, weil der Bund für die spätere Wiederaufbereitung oder Entsorgung zuständig ist. Schon jetzt liegen diese Lasten bei etwa 1,1 Mio. Euro. Das BMVI wirkte dem bisher nicht hinreichend entgegen. So ließ es sich Statistiken der Länder über Aus- und Einbaumengen des gefährlichen Abfalls (sog. Mengenbilanzen) nicht rechtzeitig und vollständig vorlegen.

Gegenwärtig droht, dass die kontaminierte Abfallmenge ständig steigt und den Bundeshaushalt in Zukunft immer höher belasten wird. Der Bundesrechnungshof hält es daher für sachgerecht, dass das BMVI künftig auf die Wiederverwertung des krebserregenden Abfalls verzichten will. Er hat das BMVI aufgefordert, seine Fachaufsicht über die Straßenbauverwaltungen der Länder mit dem gebotenen Nachdruck wahrzunehmen, um Lastenverschiebungen von den Ländern auf den Bund entgegenzuwirken oder diese auszugleichen.

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