ZTV-Pflaster-StB 20 veröffentlicht
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (ZTV Pflaster-StB 20) neu herausgegeben.
Sie ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen", Ausgabe 2006. Die ZTV Pflaster-StB 20 ergänzen und konkretisieren die Inhalte der in der VOB Ausgabe vom September 2019 in einer Neufassung erschienenen ATV DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen".
Anforderungen an befahrene Pflasterdecken
Da die DIN 18318 auch auf die Anwendung von Pflasterdecken und Plattenbeläge für private, nicht von Kraftfahrzeugen befahrene Flächen ausgerichtet wurde, mussten speziell die Anforderungen an befahrene Pflasterdecken für die ZTV Pflaster-StB konkreter verfasst werden. Wie bereits im Vorgängerregelwerk wird zunächst in einem Kapitel Allgemeines unter anderem hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Begriffsbestimmungen sowie der Baugrundsätze ausgeführt. Es folgen ausführliche Kapitel zu den Bauprodukten, der Ausführung, den Prüfungen sowie zu Mängelansprüchen.
Anwendung in Verbindung zu den TL Pflaster-StB
Die ZTV Pflaster-StB sind in Verbindung mit den „Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (TL Pflaster-StB) (FGSV 643) bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (Regelbauweise) auf Verkehrsflächen sowie von Einfassungen anzuwenden. Die ZTV Pflaster-StB werden bei der Vorbereitung, der Ausschreibung und der Ausführung von Maßnahmen des Neubaus, des Um- oder Ausbaus, der Instandsetzung sowie der Erneuerung von Verkehrsflächen herangezogen.
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