Tags drauf begrüßte Franz Keren, Vorsitzender der Bundesfachgruppe, die Teilnehmer zur Tagung und berichtete vom Spitzengespräch der Bauverbände mit dem BMVI. Dabei ging es um die Stoffpreis-Gleitklausel, Schwertransporte sowie die neuen Homogenbereiche, die teilweise zu Verunsicherungen bei ausschreibenden Auftragsverwaltungen führen. Ein weiteres Thema war BIM. Nach Kerens Einschätzung hinkt die öffentliche Hand gerade beim Straßenbau hier noch deutlich dem Hochbau hinterher. Nachholbedarf, so Keren diesem Thema, hat auch die Ausbildung an den Hochschulen.
Sebastian Geruschka, Geschäftsführer der Fachgruppe, vermittelte die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum „2. Zuschlagkriterium neben dem Preis“ bei der Vergabe von Aufträgen. Im Frühjahr 2018 soll das neue Vergabehandbuch erscheinen. Bis dahin soll das Thema abgeschlossen sein. Anschließend erläuterte er den aktuellen Stand zur „Branchenlösung Staub“, die von den Sozialpartnern (ZDB, HDB, IG BAU) gemeinsam erarbeitet wird. Ein neuer Grenzwert macht Probleme bei der praktischen Umsetzung im Straßenbau. Insbesondere die Auflage, Kabinen geschlossen zu halten, ist auf Baustellen schwer umzusetzen. Man denke nur an die Kommunikation zwischen Bagger-Fahrer und den Arbeitern vor dem Gerät.
Ausführlich diskutierten die Landesfachgruppenleiter den Punkt „Liefergemeinschaften für Asphaltmischgut – Sicht des Bundeskartellamtes“. Nach intensivem Austausch von Argumenten pro oder contra Verbot fanden die Teilnehmer einen Konsens: Liefergemeinschaften sollten auf Einzelfälle beschränkt bleiben, die nach Antragstellung vom Kartellamt genehmigt werden müssen.
Weiter ging es mit der „Neuordnung der Berufsausbildung – Vorschlag der Kanalbauer“. Dieser Ausbildungsberuf soll nach einhelliger Meinung erhalten bleiben. Er wäre dann neben Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Spezialtiefbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer und Baugeräteführer eine der möglichen Spezialisierungen innerhalb des Fachbereiches der Infrastrukturtechnik.