Das durchschnittliche Niveau der Investitionen in die Verkehrsträger im Zeitraum 2014 bis 2018 liegt nur um durchschnittlich 0,3 Mrd. Euro pro Jahr über dem Niveau der Jahre 2009 bis 2013. Bekanntlich waren in diesen Jahren die Investitionsprogramme (Konjunkturprogramm I und Investitionsbeschleunigungsprogramm) wirksam. Letztlich wird mit dem 5-Mrd.-Euro-Programm aus dem Koalitionsvertrag nur gut die Investitionslinie aus der vorherigen Legislaturperiode gehalten. Die jährlich bis 2018 budgetierten Mittel für die Infrastruktur liegen weiter deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf von 14 Mrd. Euro.
„Die noch frei verfügbaren zusätzlichen Mittel aus dem von Bundesfinanzminister Schäuble angekündigten 10-Mrd.-Investitionsprogramm müssen daher im Wesentlichen in die Infrastruktur fließen“, fordert Pakleppa.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist das wieder eingeführte Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW in Höhe von 54 Mio. Euro bis 2018, davon 12 Mio. Euro in 2015, auch wenn das Budget insgesamt deutlich unter dem Abrufvolumen des Jahres 2011 liegt (40 Mio. Euro).
Ebenfalls nicht ausreichend sind die Mittel für die Gebäudesanierung im Energie- und Klimafonds im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit 1,8 Mrd. Euro. Damit ist die erstrebte Sanierungsrate von 2% nicht zu erreichen. Pakleppa: „Alle Akteure der Bau- und Wohnungswirtschaft sind sich darin einig, dass hierzu neue steuerliche Impulse erforderlich sind. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen neuen Anlauf für eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zu nehmen.“