Ist Sturz beim Kaffee kaufen ein Arbeitsunfall?
Zwischen zwei Terminen bleibt manchmal Zeit für eine kleine Verschnaufpause. Wer die nutzt, um einen Stopp beim Bäcker einzulegen, riskiert allerdings seinen Unfallversicherungsschutz. Das zeigt der Fall einer Arbeitnehmerin, mit dem sich das Thüringer Landessozialgericht (LSG) auseinandersetzen musste.
Der Fall: Die Frau fuhr mit dem Auto von einem Kundentermin zum nächsten. Auf dem Weg hielt sie bei einer Bäckerei, weil sie sich einen Coffee-to-go kaufen wollte. Doch beim Betreten des Ladens stürzte die Frau und verletzte sich am Knie. Die Berufsgenossenschaft erkannte das nicht als Arbeitsunfall an.
Das Urteil
Zu Recht, entschied das Thüringer LSG. Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass auf dem Weg von einem zum anderen Kunden grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Durch den Abstecher in die Bäckerei habe die Arbeitnehmerin den versicherten Weg aber geringfügig unterbrochen.Der beabsichtigte Erwerb eines „Coffe-to-go“ sei ebenso wie die Nahrungsaufnahme eine höchstpersönliche Verrichtung, die unversichert ist. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wie das LSG mitteilt, kann es noch durch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesozialgericht angefochten werden. Anna-Maja Leupold
Passend zu diesem Artikel
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum und Besitz von Cannabis legalisiert. Doch was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für den Arbeitsplatz, Arbeitsunfälle und die gesetzliche Unfallversicherung?
Jahrelang duscht ein Mitarbeiter nach dem Ende seiner Schicht – außerhalb seiner Arbeitszeit. Dann klagt er gegen den Betrieb. Ein Gericht nimmt sich dieser Sache an und unternimmt einen „Selbstversuch“.
Ein Video zeigt, wie ein Mitarbeiter vor Schichtende geht. Der Arbeitgeber kündigt dem Angestellten. Dieser klagt, weil die Aufzeichnung gegen das Datenschutzrecht verstoße. Die Gerichte waren uneins, nun hat das BAG entschieden.