Jahresbauprogramm 2018 für die Gemeinden
Mit dem Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sollen in diesem Jahr in Niedersachsen 146 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 26 Mio. Euro gefördert werden.
Die 146 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 76 Mio. Euro und verteilen sich über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei 160 Mio. Euro. Bereits laufende Vorhaben werden in diesem Jahr mit 49 Mio. Euro bezuschusst. Damit werden in diesem Jahr kommunale Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von etwa 75 Mio. Euro gefördert. Es handelt sich dabei ausschließlich um kommunale Projekte.
„Das Jahresbauprogramm ist ein wichtiges Instrument, um die kommunale Infrastruktur zu ertüchtigen. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken", kommentiert Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann.
Mit den Maßnahmen werden die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich z.B. um die Erhöhung der Bauklasse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer). Auch der Neu- bzw. Ausbau von Radwegen (und Radwegbrücken) an kommunalen Straßen sowie sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden; ebenfalls die Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen; die Beseitigung von Unfallschwerpunkten; Maßnahmen zur Schulwegsicherung; Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- bzw. Bundesstraßen. Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG).
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