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Steuern sparen

Jetzt lieber degressiv abschreiben

Wegen der Corona-Pandemie erlaubt der Staat für 2020 und 2021 die degressive Abschreibung.Unser Autor zeigt Ihnen, wie sich die degressive Abschreibung finanziell positiv auswirkt.

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Inhaltsverzeichnis

Für Investitionen in Ihren Betrieb in den Jahren 2020 und 2021 können Sie ausnahmsweise die sogenannte degressive Abschreibung nutzen. Sie haben damit jetzt ein Wahlrecht zwischen degressiver und linearer Abschreibung. Das gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, also für Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeug, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) hat der Gesetzgeber mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ermöglicht, um investierende Betriebe finanziell zu entlasten. Der Vorteil: höhere Abschreibungen verringern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.

Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung schreiben Sie die Anschaffungskosten in gleichbleibenden jährlichen Beträgen ab. Über wie viele Jahre Sie ein Wirtschaftsgut abschreiben, regeln die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Bei der degressiven Abschreibung sinken die Abschreibungen hingegen von Jahr zu Jahr: Am Anfang sind sie höher als bei der linearen Abschreibung, später sinken sie unter den Wert der linearen Abschreibung. Der Gesetzgeber hat die degressive Abschreibung allerdings begrenzt: auf das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25 % des Buchwerts.

Beispiel: So wirken sich degressive und lineare Abschreibung aus

Im Januar 2020 investieren Sie 50.000 Euro in eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von acht Jahren.

Lineare Abschreibung:

  • Abschreibungssatz = 1/Nutzungsdauer. In diesem Beispiel: 1/8 = 12,50 %
  • Sie schreiben in den Jahren 2020 bis 2027 pro Jahr 6.250 Euro ab.

Degressive Abschreibung:

  • Abschreibungssatz: Das 2,5-fache der linearen Abschreibung wäre in diesem Beispiel 1/8x2,5 = 31,25 Prozent. Das liegt über dem Maximalwert, daher ist der Abschreibungssatz auf 25 % begrenzt.
  • In den ersten Jahren können Sie mehr abschreiben als bei der linearen Abschreibung: 12.500 Euro im ersten Jahr, 9.375 Euro im zweiten Jahr … Allerdings sinkt der Abschreibungsbetrag mit dem Restbuchwert.
  • Den finanziellen Vorteil haben Sie also in den ersten Jahren.

Beachten Sie dabei, dass die Abschreibung in beiden Fällen im ersten Jahr davon abhängt, in welchem Monat Sie investiert haben. Für jeden Monat können Sie ein Zwölftel des Abschreibungsbetrags steuerlich geltend machen.

Der ideale Zeitpunkt für den Wechsel von degressiver zur linearen AfA

Ein Wechsel zwischen degressiver und linearer Abschreibung ist gemäß Paragraf 7 Abs. 3 EStG möglich. Einen Wechsel von linearer zu degressiver Abschreibung schließt das Gesetz jedoch aus. Damit ist auch klar, dass der Wechsel nur einmal erfolgen kann. Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel von der degressiven Abschreibung ist gekommen, wenn der Abschreibungswert der linearen Abschreibung genauso groß oder größer ist als der Abschreibungswert der degressiven Abschreibung. In unserem Beispiel hat die Maschine im vierten Jahr (2023) bei degressiver Abschreibung noch einen Restbuchwert von 15.820 Euro (Abschreibung: 3.955). Im fünften Jahr (2024) liegt der Restwert bei 11.865 Euro (Abschreibung: 2.966) und sinkt in den folgen Jahren immer weiter. Der Wechsel im Jahr 2024 zur linearen Abschreibung erlaubt es jedoch, die 15.820 Euro gleichmäßig auf die verbleibenden vier Jahre aufzuteilen: auf jährlich 3.955 Euro. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist die Entscheidung zwischen linearer und degressiver Abschreibung nicht nötig: Alle Investitionen mit Netto-Anschaffungskosten von maximal 800 Euro können Sie sofort abschreiben. Einzige Voraussetzung: Ein GWG muss selbstständig nutzbar sein. Ein Drucker für 800 Euro, mit dem Sie auch kopieren können, gilt als GWG. Ein PC, der ohne Monitor schon alleine 800 Euro kostet, hingegen nicht. (Jörg Wiebking)

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