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Schlichterspruch bei Tarifverhandlungen

Kein Arbeitskampf im Bauhauptgewerbe

Das ging schneller als erwartet: Nach einem 15-stündigen Verhandlungsmarathon endeten die Tarifverhandlungen heute mit einem Schlichterspruch.

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Vorausgesetzt, die Tarifparteien stimmen dem Kompromiss innerhalb der nächsten 14 Tage zu, wird somit ein Arbeitskampf in der Branche mit rund 850.000 Beschäftigten verhindert.

Tragfähiger Kompromiss

„Wir sind froh, dass wir für die diesjährige Tarifrunde einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft gefunden haben und dass uns ein Arbeitskampf erspart bleibt. Einen wesentlichen Anteil daran hat auch unser Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts gehabt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, erklärte Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Schwierige Verhandlungen, faire Lösung

Jutta Beeke, Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), fügte hinzu: „Es waren schwierige Verhandlungen, doch am Ende gab es zu den einzelnen Punkten gute Kompromisse. Wir haben eine faire Lösung gefunden, die der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche Rechnung trägt.“

Demnach erhalten die Beschäftigten eine „Corona-Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt.

Entgelte erhöhen sich

Darüber hinaus erhöhen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1% im Tarifgebiet West und 2,2% im Tarifgebiet Ost. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,5% des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und –strecken. Damit war die Forderung der Gewerkschaft vom Tisch, die eine höhere Wegezeitenvergütung jeweils konkret nach Entfernung und Fahrtdauer beinhaltet hatte.

Laufzeit bis Ende Juni 2021

Ferner wird die monatliche Vergütung der Auszubildenden nach Lehrjahren gestaffelt angehoben (1. Lehrjahr: 40 Euro, 2. Lehrjahr: 30 Euro, 3. Lehrjahr 20 Euro (ab dem 1. Januar 2021)). Die Laufzeit beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.

Zudem wurde vereinbart, sogenannte „Gipfelgespräche“ unter Moderation des Schlichters durchzuführen, in denen u.a. die Regelung zur Wegezeitenvergütung sowie eine zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne Thema sein werden.

Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit, dem Tarifvorschlag zuzustimmen.

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