Erst dann entspricht das Erste-Hilfe-Material der geänderten DIN-Norm 13164 vor, die den Inhalt von Verbandkästen regelt. Dabei sind sowohl OP- als auch FFP2-Masken zulässig. Das Mitführen der Masken soll im Falle eines Unfalls zu einem höheren Schutz aller Beteiligten beitragen. Die Regelung gilt für Pkw, Lkw, Busse und Quads.
Regelmäßige Überprüfung schützt vor Strafe
Bei unvollständigem Erste-Hilfe-Material war bisher ein Verwarnungsgeld von 5 Euro üblich. Fehlt es ganz, sind es 10 Euro. Stellt sich bei der Hauptuntersuchung heraus, dass das Erste-Hilfe-Material unvollständig ist, wird dies als geringer Mangel eingestuft. Sind die Materialien überaltert, gibt es lediglich einen Hinweis im Prüfbericht.
Gebrauchsfähiges Erste-Hilfe-Material kann im Notfall wertvolle Dienste bei der Erstversorgung von Verletzten leisten. Deshalb empfiehlt es sich, die Materialien einmal pro Jahr bei einem Frische-Check auf Zustand, Alter und Vollständigkeit zu prüfen und unbrauchbare Teile auszutauschen. Das Verfallsdatum ist auf der Außenseite angegeben. Bei überalterten Materialien ist nicht mehr gewährleistet, dass Verbände und Kompressen noch steril sind. Wer ein neues Erste-Hilfe-Set anschafft, muss darauf achten, dass der Inhalt der DIN-Norm 13164 entspricht – und es mit den 2 jetzt geforderten Corona-Masken ausgestattet ist. (MAI/RED)