Kein Tunnel für Leverkusen
Eine erneute Prüfung für die A 1 und die A 3 um das Kreuz Leverkusen bestätigte den oberirdischen Ausbau als geeignetste Variante. Und dennoch wird es leiser.
Um für den wachsenden Verkehr rund um das Autobahnkreuz Leverkusen dauerhaft gewappnet zu sein, ist der Ausbau der beiden Autobahnen von 6 auf 8 Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorgesehen. Bereits im November 2020 gab das Bundesverkehrsministerium die Entscheidung für die beiden Vorzugsvarianten in Hochlage bekannt.
Zuvor waren 17 mögliche Varianten für den Ausbau an der A 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Leverkusen-West sowie 7 Varianten für den Abschnitt entlang der A 3 zwischen Leverkusen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Leverkusen betrachtet. Untersucht wurden verschiedene Hoch- und Tieflagen, auch Tunnel- und Brückenvarianten. Wichtige Kriterien hierbei waren Umweltaspekte, Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität und Wirtschaftlichkeit.
Da sich zwischenzeitlich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) änderten, wurden alle Varianten im Jahr 2022 erneut eingehend überprüft. Im Ergebnis wurde der oberirdische Ausbau bestätigt.
Weiteres Vorgehen
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist der Ausbau der A 1 und A 3 in der Dringlichkeit „Laufende und fest disponierte Projekte“ enthalten. Damit besteht für die Autobahn GmbH des Bundes ein gesetzlicher Auftrag, die Planung durchzuführen. Da die Vorzugsvarianten nun bestätigt wurden, kann die Autobahn GmbH des Bundes jetzt die vertiefte Planung starten.
Mit dem Ausbau sind Lärmschutzmaßnahmen verbunden. Dadurch wird die A 3 voraussichtlich um 77 % leiser als derzeit, die A 1 sogar um fast 92 %. Dafür sorgen offenporiger Asphalt und neue Lärmschutzwände. Der Lärmschutz erreicht damit fast die Werte einer Tunnellösung. Gegenüber dieser bietet der oberirdische Ausbau weitere Vorteile. Im Vergleich zu den Tunnellösungen liegen die Baukosten für die Vorzugsvarianten in Hochlage bei weniger als der Hälfte, auch die Bauzeit halbiert sich. Außerdem wird weniger Fläche in Anspruch genommen und werden langjährige Sperrungen im Verkehrsnetz vermieden.
In Gesprächen mit dem Oberbürgermeister von Leverkusen und Bundestagsabgeordnetem sollten die Ergebnisse der Variantenprüfung transparent dargelegt und besprochen sowie die Vor- und Nachteile aufgeführt werden. Die erheblichen Mehrkosten eines Tunnels kann der Bund aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht tragen. Der Bund ist allerdings zu Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Leverkusen bereit, wenn diese die Mehrkosten übernehmen. (MAI/RED)
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