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Archiv 12. Oktober 2015

Keine Doppelstrukturen für den Straßenbau

Die Verkehrsministerkonferenz hat bei ihrer Herbsttagung am 8. und 9. Oktober in Worms Beschlüsse zum effizienten Bau und Erhalt von Straßen gefasst, zu Erhöhung der Verkehrssicherheit und fordet die Einrichtung besserer Testverfahren zur Erfassung von Abgaswerten.

Die Ländervertreter betonen, dass sie sowohl bei Finanzierungsfragen, wie auch bei Strukturfragen ergebnisoffen für Vorschläge sind. Sie unterstreichen allerdings deutlich, dass mit Blick auf eine mögliche Bundesfernstraßengesellschaft Doppelstrukturen oder geteilte Zuständigkeiten zu vermeiden sind, die insgesamt zu Mehrkosten führen würden. Es müssen Synergieeffekte und Effizienzvorteile in allen Aufgabenbereichen der Straßenbauverwaltung genutzt werden, welche die bestehende Auftragsverwaltung durchaus bietet. Die Länder müssen auch künftig aufgrund der Kenntnis über regionale und lokale Belange bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hob hervor, dass es nicht unbedingt an den Ländern liegt, wenn es in der Straßenbauverwaltung knirscht und zäh läuft. „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie Deutsche Bahn zeigen, dass es der Bund nicht unbedingt besser kann.“ Die Länder würden sich aber nicht pauschal jeglicher Veränderung verweigern.

Der Bundesverkehrsminister, der ebenfalls an der Konferenz teilnahm, unterstrich, dass er bei einer Zentralisierung von Aufgaben zunächst die Autobahnen im Blick habe, während die Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung weiterhin von den Straßenbauverwaltungen der Länder gebaut und betrieben werden sollten.

Die Bedenken der Präsidenten der Rechnungshöfe, dass eine Bundesgesellschaft oder vermehrte ÖPP-Projekte, bei denen Private Investoren öffentliche Straßen finanzieren und bauen, die Gefahr zu geringer Transparenz bergen, teilen die Verkehrsminister.

In seinem Bericht kündigte Bundesminister Dobrindt an, dass der erste Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans im November veröffentlicht würde. Jede einzelne Maßnahme wird dann samt Bewertungsergebnissen online bereitgestellt und in den jeweiligen Landeshauptstädten in Aktenform ausgelegt. Es folgt dann erstmals eine große Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der jeder und jede die Chance hat, Anmerkungen zu den Maßnahmen, Bewertungen und Abwägungen zu machen. Allerdings wird nicht die Zahl der abgegebenen Stellungnahmen über die letztendliche Aufnahmen in den Bundesverkehrswegeplan entscheiden. Es geht um Sachargumente; beispielsweise neue Firmenansiedlungen, die zum Bewertungszeitpunkt noch nicht bekannt waren, oder aktuelle umweltfachliche Erkenntnisse. Mit den Erkenntnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung angepasst, wird der Bundesverkehrswegeplan dann vom Kabinett beschlossen, bevor der Bundestag darüber berät.

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Ein weiteres Thema der Konferenz waren die Regionalisierungsmittel, welche die Länder vom Bund erhalten, um Schienenpersonennahverkehr zu bestellen. Nach einem kürzlich von den Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geschlossenen Kompromiss werden diese Mittel auf 8 Milliarden Euro aufgestockt und dann zum Auffangen von Preissteigerungen jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Die Länder sind sich einig, dass dies gemessen an der derzeitigen Höhe der Mittel, ein gutes Signal für den ÖPNV ist. Allerdings bleibt die Summe immer noch hinter der notwendigen Ausstattung, welche die Länder benötigen, zurück. Darüber hinaus führt der ebenfalls beschlossene Verteilungsschlüssel zu enormen Mindereinnahmen bei den ostdeutschen Bundesländern.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung des Lärmschutzes fordert die Verkehrsministerkonferenz die Bundesregierung auf, gesetzliche Veränderungen in Bezug auf Tempo-30-Zonen vorzunehmen.

Der letzte ausgiebig diskutierte Tagesordnungspunkt war ein Antrag zur Verbesserung von Abgasprüfverfahren für Pkw. So wurde der Bund aufgefordert auch vor dem Hintergrund von Diskussionen auf europäischer Ebene zur Vereinheitlichung von Abgastests, neue Verfahren zu einzuführen, die den tatsächlichen Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs im Betrieb besser abbilden als die bislang standardisieren Verfahren auf dem Teststand.

Auch der Hauptbverband der Deutschen Bauindustrie hat ein Konzeprt für eine Bundesfernstraßengesellschaft vorgelegt. Den Schwerpunkt wird dabei auf schlanke Strukturen auf Bundesebene, die Kompetenzerhaltung vor Ort und der stärkere Fokus auf die Wirtschaftlichkeit gelegt. Auch die Initiative für Verkehrsinfrastruktur Pro Mobilität hat zu der Diskussion um die Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft ein Diskussionspapier veröffentlicht. Darin wird verdeutlicht, warum eine Reform notwendig ist sowie Ausgestaltungsoptionen erörtert.

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