Klage verzögert Weiterbau
Der Termin für die Ende 2016 geplante Verkehrsfreigabe der Nordumgehung Bad Oeynhausen im Zuge der A 30 verschiebt sich aufgrund einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung.
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe hat für den gut 15 Millionen teuren vierten Bauabschnitt, das Löhner Kreuz, eine europaweite Ausschreibung im November 2014 veröffentlicht, vorgesehen war die Vergabe der Bauleistungen im Mai diesen Jahres.
Aufgrund eines Formfehlers eines Bieters kam es zum Ausschluss seines Angebots. Diese Firma hat daraufhin eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der Vergabekammer Westfalen in Münster beantragt. Die Kammer hat im Juni dem Ausschluss des Angebots der Firma zugestimmt und ist somit der Argumentation von Straßen.NRW gefolgt. Dagegen wiederum hat die Firma Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt, die im Oktober 2015 verhandelt wird.
Nach dem Beschluss des Gerichts soll der Auftrag kurzfristig vergeben werden. Daraus ergibt sich, dass sich der vorgesehene Baubeginn des vierten Bauabschnittes und die für Ende 2016 geplante Fertigstellung verschiebt. Ein neuer Fertigstellungstermin ist derzeit nicht zu benennen.
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