Streit unter Kollegen, das kommt vor. Was aber, wenn einer den anderen auf der Toilette einsperrt? Rechtfertigt das eine fristlose Kündigung? Darüber musste jetzt das Arbeitsgericht Siegburg entscheiden.
Der Fall
Ein Mitarbeiter war bereits öfter in Streit mit einem Kollegen geraten. Während sich dieser Kollege auf der Toilette befand, schob der Mitarbeiter, ein Lagerist, ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Danach stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss, so dass er auf das Blatt fiel, und zog ihn heraus. Der Mann ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingesperrt, bis dieser die Toilettentür auftrat. Dem Lageristen wurde fristlos gekündigt, der Mann klagte.
Das Urteil
Das Gericht entschied im Sinne des Arbeitgebers. Die fristlose Kündigung hielt es für gerechtfertigt. Der wichtige Kündigungsgrund lag nach Auffassung der Richter darin, dass der Mitarbeiter seinen Kollegen auf der Toilette einschloss. Hierdurch habe er seinen Kollegen zumindest zeitweise seiner Freiheit beraubt. Das Gericht bewertete dies als ganz erhebliche Pflichtverletzung. Zudem sei durch das Verhalten des Lageristen die Toilettentür, also das Eigentum des Arbeitgebers, beschädigt worden. Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall unnötig gewesen. Eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber ebenfalls nicht zuzumuten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.02.2021, Aktenzeichen 5 Ca 1397/20. Katharina Wolf
Das Gericht entschied im Sinne des Arbeitgebers. Die fristlose Kündigung hielt es für gerechtfertigt.