Kontaktnachweis für Gefahrstoffe erleichtert
Häufig arbeiten Beschäftigte in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen mit Gefahrstoffen. Arbeitgeber müssen diese Tätigkeiten dokumentieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert diese Aufgabe durch ein neues Programm.
Diese Eingabehilfe macht es Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen leichter, ihre Daten einzutragen.
Im Umgang mit Gefahrstoffen kann in einem Arbeitsleben viel passieren. Oft sind erst im Alter Spätfolgen erkennbar. Gerade bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen kann es Jahre dauern, bis Folgen nach einem falschen Umgang auftreten. Daher sind Unternehmen verpflichtet, ein aktualisiertes Gefahrstoff-Verzeichnis für jeden einzelnen ihrer Beschäftigten zu führen. In diesem Kontaktnachweis sind die Höhe und Dauer sowie Häufigkeit der Exposition festzuhalten. Dieses Verzeichnis muss das Unternehmen 40 Jahre aufbewahren. Am Ende des Arbeitslebens bekommt der Beschäftigte dann eine komplette Übersicht über die Gefahrstoff-Kontakte ausgehändigt.
Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
Arbeitgeber können diese „Aushändigungspflicht“ an die Unfallversicherungsträger übertragen. Dafür hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2015 die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet. Hier können die Unternehmen alle Daten für ihre Beschäftigten eingeben. Die ZED speichert diese und kann die Daten bei Anfrage übermitteln. Die ZED ist damit ein wichtiges Hilfsmittel, um bei Berufskrankheiten-Verfahren zu unterstützen.
„Die BG BAU möchte es den Unternehmen erleichtern, die Daten einzugeben. Seit dem 15. März finden sich daher auf unserer Internetseite ein entsprechendes Programm zum Download und weitere Infos. Damit können die Unternehmen den Aufwand ihrer Nachweispflicht verringern“, so Bernhard Arenz, Leiter der Präventionsabteilung der BG BAU. (HS)
Weitere Informationen und das Programm:
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