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Recycling

Kreislaufwirtschaft fördern

Die Umweltkommission des Nationalrates will in der Schweiz die Umweltbelastung durch die Wirtschaft massgeblich reduzieren.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat mit 18 zu 6 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen mit dem Ziel, den Konsum ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und dadurch die Umweltbelastung massgeblich zu reduzieren. Sie bündelt damit verschiedene Anliegen aus mehreren parlamentarischen Initiativen zum Thema, die zugunsten der neuen Kommissionsinitiative zurückgezogen worden sind. Änderungen im Umweltschutzgesetz sollen die Rahmenbedingungen schaffen, um eine dauerhafte Verbesserung der Ressourceneffizienz zu erreichen. Bund und Kantone sollen stärker mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft zusammenarbeiten. Um den Einsatz von kreislauffähigen Materialien zu fördern, dienen insbesondere Anreize bei der Optimierung von Verpackungen und bei der stofflichen Verwertung von Abfällen. Der Bundesrat soll darüber hinaus dem Parlament regelmässig Bericht erstatten und dabei auf weiteren Handlungsbedarf aufmerksam machen.

Die Kommission ist überzeugt, mit diesem Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der ressourcenschonenden Wirtschaft zu leisten. Ein Teil der Kommission stellt sich gegen das Anliegen. Sie befürchtet grosse Kostenfolgen, die der Bevölkerung nicht zugemutet werden könnten.

Ökologische Aufwertung bei Erneuerungen von Wasserkraftkonzessionen

Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission dafür entschieden, eine Initiative zum Thema Wasserkraftkonzessionen einzureichen. Die Kommissionsinitiative 20.434 verlangt, dass bei Konzessionserneuerungen Massnahmen für die ökologische Aufwertung der beeinflussten Lebensräume verfügt werden können. Mit dieser Ergänzung sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Umwelt massvoll entgegenzuwirken. Aus Sicht der Kommission ist es wichtig, bei Erneuerungen von Konzessionen sowohl die Interessen der Wasserwirtschaft als auch den Umweltschutz zu berücksichtigen. Die entsprechende Gesetzesänderung respektiere das Hauptanliegen der in der Wintersession 2019 verabschiedeten Revision des Wasserrechtsgesetzes (16.452): Bei der Erneuerung der Wasserkraftkonzession solle in Sachen Umweltverträglichkeit der Ist-Zustand betrachtet werden. Ein Teil der Kommission entgegnete, dass eine ähnlich lautende Bestimmung zur ökologischen Aufwertung letztes Jahr vom Parlament abgelehnt worden sei. Zudem gehe es aus staatspolitischer Sicht nicht an, ein Gesetz bereits wieder zu ändern, noch bevor eine in der Kommission gründlich beratene Revision in Kraft getreten sei.

wm/red.

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