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Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen

Die Bundesregierung hat den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen am 11. Mai 2016 beschlossen. Die Nutzerfinanzierung tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft.

Hinweisschild auf die Lkw-Maut.

„Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vollziehen wir den Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir generieren zusätzliche rund 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Modernisierung unserer Straßen. Die Mauteinnahmen fließen direkt und dauerhaft in deren Erhalt und Ausbau“, erklärte Dobrindt.

Die Lkw-Maut soll zum 1. Juli 2018 auf alle Bundestraßen ausgeweitet werden. Das sind rund 40.000 zusätzliche mautpflichtige Kilometer. Der Betrieb der Lkw-Maut ab September 2018 wird europaweit ausgeschrieben.

Zurzeit wird die Lkw-Maut auf rund 13.000 km Bundesautobahnen und rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Bereits seit dem 1. Oktober 2015 gilt die Mautpflicht auch für Lkw zwischen 7,5 und 12 t zulässigem Gesamtgewicht.

Die Ausweitungen der Lkw-Maut sind Teil des von Minister Dobrindt initiierten Investitionshochlaufs. Dadurch werden die Investitionen in die Infrastruktur dauerhaft um rund 40 % auf circa 14 rd. Euro jährlich  erhöht.

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