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Archiv 14. September 2016

Lkw-Sperranlage auf der Leverkusener Rheinbrücke

Bis zur Eröffnung der neuen Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen darf kein schweres Fahrzeug mehr über die schadhafte alte Brücke fahren. Um das zu gewährleisten, soll vor der Brücke auf den Zulaufstrecken eine Sperranlage errichtet werden, die das Gewicht misst, zu schwere Fahrzeuge über 3,5 t notfalls mit einer Ampel- und Schrankenanlage an der Weiterfahrt hindert und noch vor der Brücke von der Autobahn ableitet.

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (re.) erhlt Planfeststellungsbeschluss von Dipl.-Ing. Alfred Dreher, Geschftsfhrer des LBM Rheinland-Pfalz
Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (re.) erhlt Planfeststellungsbeschluss von Dipl.-Ing. Alfred Dreher, Geschftsfhrer des LBM Rheinland-Pfalz

Die kürzlich durchgeführten Reparaturarbeiten erlauben möglicherweise, dass die Brücke bis zur Eröffnung der ersten neuen Teilbrücke für den Pkw-Verkehr offen gehalten werden kann. Neue schwere Schäden durch widerrechtliche Lkw-Fahrten müssen aber verhindert werden. Die bisherigen Anstrengungen mit weiträumiger Beschilderung und Bußgeldern taten dies nicht. Immer noch nutzen täglich 150 Lkw-Fahrer – ob mutwillig oder aus Unwissenheit –die Brücke. Die Einrichtung einer Sperranlage ist daher unumgänglich.

Der Entschluss zur Errichtung der Sperranlage ist nach intensiven Erörterungen aller Beteiligten – Verkehrsministerium, Bezirksregierung als Verkehrsbehörde, Straßen.NRW, Autobahnpolizei, Feuerwehren aus Köln und Leverkusen – gefallen. Die Anlage besteht aus einer Wiegevorrichtung und einer automatischen Schrankenschließanlage mit Signalregelung. Eine vergleichbare Anlage wurde bereits in Rheinland-Pfalz auf der Schiersteiner Brücke und auf der A 6 im Saarland betrieben.

Die Rheinbrücke kann weiterhin auf drei verengten Fahrstreifen je Richtung befahren werden. Auf der A 1 werden jeweils vor der letzten Ausfahrt baulich mit Trennwänden eingeengte Schleusen auf einer Länge von ca. 200 m errichtet. Die zulässige Geschwindigkeit wird dort auf 40 km/h reduziert. Die jeweiligen Geradeausfahrstreifen besitzen eine spurbezogene Breite von 2,20 m zwischen den Trennwänden.

In den Kontrollstellen regeln Signalanlagen den Geradeausverkehr. Die fahrstreifenbezogenen Schranken verhindern die widerrechtliche Überfahrt der Rheinbrücke. Im Bereich der ersten Signalanlage werden das Gewicht und die Abmessungen aller Fahrzeuge erfasst. Ist ein zu schweres Fahrzeug erkannt, springt die Signalanlage auf Rot und hält den nachfolgenden Verkehr auf. Zeitversetzt wird die Schrankenanlage geschlossen. Das erkannte Fahrzeug wird aufgehalten und abgeleitet. Die Anlage agiert vollautomatisch, wird jedoch von Verwaltungshelfern, die in Sichtweite in einem nahegelegenen Container sitzen, ständig überwacht.

Die Aufstellung der Gesamtanlage soll bis Ende September/Anfang Oktober erfolgen.

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